@Bogg: damit habe ich mich und Florian Feuerbaer gemeint. Wie sagst du immer: tztztz ;-)
@Etienne: ich fass es das nächste mal zusammen und tue das jetzt noch nachträglich, sorry!
@SEG-Betreuung:
Original geschrieben von SEG-Betreuung
ein aufkleber an der eingangstür ist definitv nicht vorgeschrieben, nur das behältnis (schrank oder kiste) wo das zeug drinnen ist muss dern explosivaufkleber dran haben.
Stimmt! Das war mein Fehler! Wegen dem anderen bin ich mir aber nicht sicher! Ich frage nochmal einen, der erst letztes Jahr seinen Schwarzpulverschein gemacht hat! Und meines wissens ist lagern und hantieren in der Wohnung, die auch von anderen Personen bewohnt ist VERBOTEN!
Ich frag da noch mal nach!
====
EDIT
====
@SEG-Betreung:
HA! Ich hab doch recht! siehe: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...anhang_17.html
Man darf in bewohnten Räumen (also einer Wohnung) kein schwarzpulver aufbewahren!!!