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Thema: Waffen/Munition/Sprengstoff im FW-Einsatz

  1. #16
    Aircell Gast
    @Bogg: damit habe ich mich und Florian Feuerbaer gemeint. Wie sagst du immer: tztztz ;-)

    @Etienne: ich fass es das nächste mal zusammen und tue das jetzt noch nachträglich, sorry!

    @SEG-Betreuung:

    Original geschrieben von SEG-Betreuung
    ein aufkleber an der eingangstür ist definitv nicht vorgeschrieben, nur das behältnis (schrank oder kiste) wo das zeug drinnen ist muss dern explosivaufkleber dran haben.

    Stimmt! Das war mein Fehler! Wegen dem anderen bin ich mir aber nicht sicher! Ich frage nochmal einen, der erst letztes Jahr seinen Schwarzpulverschein gemacht hat! Und meines wissens ist lagern und hantieren in der Wohnung, die auch von anderen Personen bewohnt ist VERBOTEN!

    Ich frag da noch mal nach!


    ====
    EDIT
    ====

    @SEG-Betreung:

    HA! Ich hab doch recht! siehe: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...anhang_17.html

    Man darf in bewohnten Räumen (also einer Wohnung) kein schwarzpulver aufbewahren!!!
    Geändert von Aircell (27.04.2003 um 10:49 Uhr)

  2. #17
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    definiere mal bewohnter raum!

    ist dein keller bewohnt?

    mein ordungsamt hatte mit der lagerung im kellergeschoss keine probleme...

    und wie bei allen unseren gesetzen ist das immer ausleguungs sache.

    würde man deine strenge auslegung nehmen, dürften 80 % der wiederlader ihre treibladungspulver, ob nun nitro oder sp nicht mehr zuhause lagern...

    das dürfen sie aber!
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  3. #18
    Aircell Gast
    also für mich ist wohnung das, wo man sich länger aufhält. also ein bewohnter raum!

    Keller ist, nicht bewohnt, weil du dich da nicht ständig aufhältst!

    so ist meine Definition. das meinte ich damit von anfang an

  4. #19
    Boris F Gast
    Original geschrieben von Carsten
    Wenn ein Sportschütze oder Jäger Schwarzpulver besitzt ist er verpflichtet, dies den Einsatzkräften mitzuteilen!
    Am besten sofort nach der erfolgreichen Wiederbelebung, gelle?

    :D

  5. #20
    Aircell Gast
    besser wäre sofort beim eintreffen ;-)

  6. #21
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.652
    Original geschrieben von Carsten
    Und meines wissens ist lagern und hantieren in der Wohnung, die auch von anderen Personen bewohnt ist VERBOTEN!

    Ich frag da noch mal nach!
    Das mach mal!
    Das Lagern von bis zu 200Kg (in Worten 0,2 Tonnen) Schwarzpulver ist auch direkt im Wohnzimmer erlaubt! Voraussetzung: Abgeschlossener, gesicherter Behälter!
    Ein Bekannter aus Hannover hat z. B. sein Schwarzpulver in einer mit Beton ausgegossenen Truhe mit Sicherheits-Tresor-Schloß! Was 200 Kg Schwarzpulver machen kann denke ich braucht nicht erklärt zu werden.

    Einsatzablauf:
    - Sprengmeister (Kaumpfmittelbeseitigungsdienst) alarmieren lassen
    - Absperrung 150 Meter
    - Aus Sicherer Deckung mit SCHWERschaum fluten
    - Beten, das nichts knallt

    Übrigens: kennt irgendein Einsatzleiter nicht die Sprengstoffschein-Inhaber in seinem Gebiet? Dann bitte den Posten sofort abgeben! Solchen EL sind UNTRAGBAR, die ihr Einsatzgabiet nicht kennen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #22
    Aircell Gast
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Das mach mal!
    Das Lagern von bis zu 200Kg (in Worten 0,2 Tonnen) Schwarzpulver ist auch direkt im Wohnzimmer erlaubt! Voraussetzung: Abgeschlossener, gesicherter Behälter!
    Ein Bekannter aus Hannover hat z. B. sein Schwarzpulver in einer mit Beton ausgegossenen Truhe mit Sicherheits-Tresor-Schloß! Was 200 Kg Schwarzpulver machen kann denke ich braucht nicht erklärt zu werden.

    Einsatzablauf:
    - Sprengmeister (Kaumpfmittelbeseitigungsdienst) alarmieren lassen
    - Absperrung 150 Meter
    - Aus Sicherer Deckung mit SCHWERschaum fluten
    - Beten, das nichts knallt

    Übrigens: kennt irgendein Einsatzleiter nicht die Sprengstoffschein-Inhaber in seinem Gebiet? Dann bitte den Posten sofort abgeben! Solchen EL sind UNTRAGBAR, die ihr Einsatzgabiet nicht kennen!
    Bei 200kg hilft dir auch die komische Truhe nicht mehr! ;-)
    Siehe weiter oben, da ist ein link, was erlaubt ist und was nicht!
    (http://bundesrecht.juris.de/bundesre...anhang_17.html)

    Das mit dem Einsatzleiter find ich nen bissel übertrieben! Möchte wetten, dass sowas höchstens jeder 5. Einsatzleiter (bei uns zumindest) weiß !!

  8. #23
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    239
    hallo!

    wir hatten schonmal nen Sprengstoff-Einsatz. Ist noch gar net so lange her. Gebrannt hat es zwar nicht, war trotzdem nicht ganz ohne.
    Kinder hatten beim spielen eine alte Handgranate gefunden und die mit nach Hause genommen und auf der couch deponiert. Wir mussten dann den kompletten Raum mit Holz und Stahl auskleiden und den Brandschutz sicherstellen , bevor der Sprengmittelräumdienst zur Tat schritt.
    Uns wurde gesagt, wir müssten ganz vorsichtig sein und dürften keinerlei Erschütterungen verursachen. Der SMR (?) war da allerdings nicht so zimperlich und hat die couch wild durchs zimmer getreten...............*g*
    Ist aber alles gut gegangen

    MfG
    xcom

  9. #24
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    773
    wo die menge von 200 kg herkommt ist mit schleierhaft!

    das reicht um nen krater von 20 metern durchmesser zu sprengen, wenn entsprechend verdämmt!

    wenn ich seit der prüfung nicht alles vergessen habe, sind es in normalen gebäuden 1 kg SW und 5 kg nitropulver, in kombination sind es weniger.

    und was auf dem link angegeben ist kann schon stimmen, trotzdem hat das letzte wort immer dein ordnungsamt, denen fällt schon was ein um ihren willen durchzusetzen.
    die wollen uns legalen waffenbesitzern an den kragen wo sie nur können!!!

    zu der sache mit dem EL der das wissen sollte:

    nach anfrage bei meiner PI, nicht mal die wissen, dass ich eine WBK habe und ein paar schiesseisen nebst munition daheim habe! das taucht bei den personenbezogenen daten im PC nicht auf! (wäre aus meiner sicht kein problem, das dürften sie gerne wissen, bin ja friedlich!)

    dann stell ich mir die frage, wie der EL an solche daten kommen soll? wenn die Pol das nicht hat, wird das irgendein EL sicher nie haben, schon gar nicht so auf verdacht, eine liste der WBK und SpStSchein- Inhaber, weil da könnte es ja mal brennen...

    das fällt wohl klar unter den datenschutz!

    und solange verbrecher vom datenschutz profitieren, kann sich ein kleiner sportschütze da drauf sicher auch berufen.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  10. #25
    Aircell Gast
    Original geschrieben von SEG-Betreuung

    die wollen uns legalen waffenbesitzern an den kragen wo sie nur können!!!
    Da hast du recht! Ich würde hier nun meinen Senf dazugeben, aber da es kein Sportschützenforum ist verzichte ich darauf ;-)
    Geändert von Aircell (29.04.2003 um 22:17 Uhr)

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