Hallo Leute!

Ehrlich gesagt finde ich die Diskussion hier etwas ausufernd.
Meine Praxiserfahrung von ende 80'er bis heute sieht da etwas differenzierter aus.

Mal ein paar Beispiele:

- BOS:
Wurde zwischen 1987 und heute jemand mit einem Scanner erwischt wo die Beamten ihre eigene Leitstelle raus hören konnten, wurde erst mal pauschal eine Anzeige geschrieben. Das Ermittlungsverfahren angekurbelt.
Ging es nur um das "mithören" (eine andere Story heute ist das weiterleiten von Inhalten in Fremdnetze und an unkontrollierte Personenkreise), musste man sich schon mehr zu schulden kommen lassen um ernsthaft eine Anklage und eine Verurteilung zu erleben.
Die aller meißten Ermittelungsferfahren diesbezüglich waren Rohrkrepierer.
Ein Fall der relativ nah an mir ran war lief so: Scanner gehörte einem ehrenamtlichen DLRG'ler der bei der Vernehmung glaubhaft nachweisen konnte das er regelmässig Einsätze teilnahm und selbstverständlich eine BOS-Funk Schulung nebst Vereidigung abgelegt hat.
Und schwupps...STA hatte keine Lust mehr, die während der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Geräte konnten nach wenigen Wochen wieder unversehrt abgeholt werden.
Etliche solcher Fälle die ich im Laufe der Jahre mitbekommen habe, es reichte etwas Rheue und das wedeln mit irgend einem Lappen (BOS-Funkunterweisung, Amateurfunkschein, Presseausweis, und meißt wurde es noch innerhalb der polizeihirachie gestoppt, ohne das überhaupt was zur STA geleitet wurde.

- Alles andere wie...Flugfunk, Betriebsfunk, Taxifunk:
Streng nach damaligen FAG sowie heute unter dem TKG freilich illegal. Ebenso wie das abhören von BOS.
Allerdings in diesen knappen 30 Jahren die ich mitbekommen habe, ist mir diesbezüglich kein einziges Verfahren zu Ohren gekommen.
Ich lernte auch bereits in den 90'ern wo da genau das Problem liegt: Die Nachweis bzw. Beweispflicht.

Das wohl größte Problem damals und teilweise bis heute liegt in den Dienstleistungssegmenten Taxi und Abschleppdienste.
Es gab in diesen Bereichen eine Massenbewegung das Einzelpersonen und teilweise auch Firmencheffs koordiniert den Funk der Konkurrenten ab zu hören um sich gegenseitig Aufträge vor der Nase weg zu schnappen.
Das gab damals häufiger richtig Theater, ebenso zahlreiche Strafanzeigen und Ermittelungsverfahren - aber wie genau einem solchen Fahrer gerichtsfest nachweisen das er eben NICHT "zufällig vorbeikam" sondern tatsächlich den Funkspruch der Konkurrenz hörte, und böswillig entschloss "da bin ich aber schneller!"...

Wirkliche Urteile habe ich dort nie mitbekommen, nur die Randerscheinungen: Häufiger flogen Fäuste, wurden Radkreuze geschwungen, und nach und nach hat sich das bis heute wieder beruhigt.


Ganz generell halte ich das eh anders:
Scanner sind handelsübliche Produkte, vergleichbar wie Feuerwerk oder Fahrzeuge.
Mit allem kann man böswillig Schaden anrichten, ebenso kann man es aber auch lassen.


Beispielsweise gibt es viele ehemalige Taxifahrer die im Ruhestand dennoch weiterhin Taxifunk mithören, in ihrem stillen Kämmerlein und für Ihr privatvergügen. Unt Klemptner Röhrich ist es ebenso egal ob man seinen Funk mithört, wie es mir egal ist ob und wieviele mithörer auf meinem Funkkanal hängen.

Die jenigen unter euch die Dienst im Veranstaltungsbereich fahren, also Musikfestivals u.Ä. muss nur mal gucken ob sie im Puplikum leute mit Ohrhörer sehen.
Die werden bestimmt keine MP3's hören, sondern u.U. durchaus auf den Funkmikrofonstrecken sowie den örtlichen VA-kanälen der BOS und/oder die Kanäle der Security und der VA-Backline mithören.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser