Das Abhören von Funksendungen, die nicht für den bestimmt sind, der sie illegal abhört ist im Zweifel immer strafbar. Von sehr wenigen Ausnahmen (PMR) mal abgesehen.
Die Verkehrsbetriebe, Flugfunk EVU und ähnliche gehören definitiv dazu.
Die Staatsanwaltschaften lesen hier, wie bereits mehrfach bewiesen, mit.
Ermittlungsverfahren der STA laufen im Zweifel ständig
Wer hier also postet "Ich höre Funk ab" oder "ich haben bis vor kurzem Funk abgehört" kann auch gleich seine Daten an die STA senden.
CB, PMR, FreeNet, See und Schiffsfunk ( Notrufkanal ) Wetterfunk. Etc.... Das Oberlehrer verhalten von einigen ist echt zum K....
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !