OK. Dann anders formuliert:
  • Das Abhören von Funksendungen, die nicht für den bestimmt sind, der sie illegal abhört ist im Zweifel immer strafbar. Von sehr wenigen Ausnahmen (PMR) mal abgesehen.
  • Die Verkehrsbetriebe, Flugfunk EVU und ähnliche gehören definitiv dazu.
  • Die Staatsanwaltschaften lesen hier, wie bereits mehrfach bewiesen, mit.
  • Ermittlungsverfahren der STA laufen im Zweifel ständig
  • Wer hier also postet "Ich höre Funk ab" oder "ich haben bis vor kurzem Funk abgehört" kann auch gleich seine Daten an die STA senden.