Hallo,
die Definition "im Zweifel strafbar" hab ich persönlich noch nie in unserem Rechtsstaat gehört eher im Gegenteil "Im Zweifel für den Angeklagten".
Es gibt wesentlich mehr Funkdienste als BOS, Betriebsfunk von Behörden und Unternehmen und selbst in einigen eigentlich Nicht-öffentlichen Funkdiensten kommt es auf die tatsächlich empfangene Einzelaussendung an, ob diese unter den Schutz des Gesetzes fallen.

Ermittlungs- und Strafverfahren dürfen nur aufgrund einer tatsächlichen Tat geführt werden. Also müsste jmd. am Besten schreiben, dass er z.B. an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit bestimmte Funksprüche die unter den Schutz des TKG fällt abgehört hat. Am besten auch gleich mit Inhalt und mit festem Wissen des Verbots ohne Rechtfertigungsgründe, also schuldhaft.
Selbst dann müsste der Staatsanwalt schon sehr gut begründen, warum er konkret Ermittlungen in Internetforen betreibt.
Da kriegt er ziemlich schnell Probleme mit der Verhältnismäßigkeit, da dem Staat Ermittlungsverfahren ohne Anlass im Strafrecht weitgehend untersagt sind.
Dann müsste die Staatsanwaltschaft denjenigen informieren und über seine Rechte als Beschuldigter im weiteren Verfahren belehren. Sollte dieser z.B. dann in der Vernehmung den Vorwurf bestreiten oder die Aussage verweigern, wird man ihm letztendlich die Schuld auf anderem Wege nachweisen müssen. Ich habe heute noch einen Revisionsbeschluss gelesen, wo die Beweisführung zum Tatvorwurf nicht einmal ausreichend war, obwohl auf einem beschlagnahmten Scanner die Frequenzen der BOS eingespeichert waren. Ob man aufgrund der Grundlage einer so allgemeinen Frage, wie sie am Anfang gestellt wurde überhaupt bis zu Zwangsmassnahmen zur Beweisführung wie z.B. Durchsuchungen von Haus- und Hof kommen kann, bezweifle ich jetzt auch mal stark.

Ich möchte niemanden dazu aufrufen nicht öffentlichen Funkverkehr jeglicher Art abzuhören, auch sollte man diesem auch nicht unbedingt pauschal durch Bekanntgabe von konkreten Informationen wie z.B. Einzelfrequenzen Vorschub leisten.
Allerdings muss man nicht hinter jeder allgemein gehaltenen Fragen gleich des großen Rechtsbruch vermuten, der zum Untergang des Abendlandes führt. Übrigens ist der Versuch des illegalen Abhörens nicht strafbar, man muss es für die Tatbestandserfüllung tatsächlich auch tun.

Bis dann

Dominic