Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
wenn ich mit Wissen und Zustimmung des Absenders (Leitstelle) den Inhalt der Kommunikation (Fax, E-Mail etc.) weitergebe, kann ich schonmal nicht gegen das TKG oder Postgeheimnis verstossen.
Das steht genau wo? Wenn also die Leitstelle sagt, du darfst das Alarmfax als Flugblatt in der Fußgängerzone verteilen, dann darfst du das? Auch wenn da drauf steht, dass Herr Meyer von seiner Frau verprügelt wird? Das hätte ich gerne schriftlich.

Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Bei uns können die Alarmfaxe von allen gelesen werden, damit wäre der Eingriff in den Datenschutz auch nicht schwerwiegender.
Wer sind alle? Das Alarmfax steht meist im Feuerwehrhaus, für das nur ein bestimmter Personenkreis eine Zugriffsberechtigung hat. Demnach ist sichergestellt, dass "Dritte" diese Nachricht nicht lesen können. Und wenn du das Alarmfax im Feuerwehrhaus liest, geschieht das im Rahmen des Dienstverhältnisses zwischen dir und der Feuerwehr. Dann gilt entsprechende Verschwiegenheitspflicht.

Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Das man diese Nachrichten außerhalb des Dienstgebrauchs nicht weiter gibt oder gar Dritten außerhalb des berechtigten Personenkreises zugänglich macht, sollte selbstverständlich sein und gilt auch nicht explizit für Alarmdepeschen.
Nicht explizit? Es gilt prinzipiell für alles, was im Rahmen des Dienstverhältnisses passiert. Damit darfst du nicht einfach hausieren gehen. Das fängt streng genommen schon damit an, wenn du vom letzten Einsatz "harmlose" Infos oder Bilder bei Facebook postest, die du nur wissen kannst, weil du bei der Feuerwehr bist.

Ich bin bei dem Thema einfach aus eigenen Erfahrungen sensibel geworden. Das ist ne riesen Grauzone und wenn irgendeiner mal aus welchem Grund dem Admin einer solchen Auswertung/Weiterleitung an den Karren pissen will, dann verursacht das auf jeden Fall erstmal riesen Stress und man muss aus der Nummer erstmal wieder rauskommen. Es muss nur dumm laufen und auf deinem SMS Verteiler steht noch die Nummer eines Kameraden, der vor nem Monat aus der Feuerwehr ausgetreten ist. Oder du schickst die SMS auch an deine Freundin, damit die weiß, dass du später zum Essen kommst. Es gibt genug Möglichkeiten sich hier selber mit "harmlosen Kleinigkeiten" in die Bredouille zu bringen. Und wie am Ende ein Richter entscheiden wird, kannst du und kann ich nicht vorhersehen.

Gruß Joachim