Hallo!

Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
Grundsätzlich braucht nur das eine BOS Prüfnummer für welches es eine Richtlinie gibt, nicht umgekehrt das alles was nicht in eine Richtline passt automatisch verboten ist!
Ähm...ich habe da in den letzten Jahren schon so manche Tischkantenbeißer erlebt.
Und aus dieser Erfahrung ist es eben so das für alles was nicht explizid in der TR-BOS steht schlichtweg kein Rufzeichen/Zulassung bekommt. Egal ob da ne TR-BOS Nummer drauf ist.

Zitat Zitat von Kater 9 Beitrag anzeigen
Im vorliegenden Fall sehe ich da absolut keine Probleme, der Zusatz ist vom Kanal, von der Funktion und vom Standort der Gebäudefunkanlage zuzuordnen. So was würde ich nicht mal als anmeldepflichtig ansehen.
Das führt zu juristischer Korintenkackerrei. Denn irgendein Querschleger in der Reihe der offiziellen Abnicker wird beim vorliegenden Fall argumentieren das solch ein automatisches Funkgerät ja gar nicht eindeutig zur Gebäudefunkanlage gehören kann, wenn es nicht ein klar damit verbundenes Bestandteil selbiger ist.

So ziemlich alle Gebäudefunkanlagen haben eigene Fehlererkennungsroutinen und endsprechende GPIO's die als Meldeausgänge für solche Funktionsstörungen herrichtbar sind.
Wenn man dort ein FMS-Gerät oder zur not einen alten 5-Ton AG dran an schließt der über selbige Anlage (sollte zumindest der 4m Sender noch funktionieren) die Meldug aussendet, wäre das gesammte Vorhaben deutlich einfacher.
Zumal soein Alarmgeber weder ein Rufzeichen noch eine Kanalzuweisung bräuchte.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser