Hallo Fabsi!
Ja sicher, rein technisch kein Proplem.
Aber wie soll sowas dann zulassungsmässig aussehen?
Wird das Gerät nicht in einem Dienstfarzeug durch die gegen gefahren ist es klar keine Mobilstation.
Wird es nicht zufuß rumgeschleppt ist es auch keine tragbare Funkanlage mehr.
Wenn es fest in ner Ecke steht ist es eine Feststation. Sogar eine automatisch arbeitende.
Es geht da weniger darum ob die Geräte eine TR-BOS Nummer haben, als viel mehr um die TR-BOS gerechte Nutzung.
Einen gewissen Sinn kann ich in solch einem Gerät durchaus sehen, aber es passt eben in keine Kategorie welche die TR-BOS definiert.
Wie vieles, vieles andere (z.B. CTCSS auf 4m gegen Überreichweiten *stöhn*) wird alles nützliche dadurch geblockt, weil sich in den letzten 40 Jahren niemand daran traute ernsthafte Reformen an dem eindeutig überalterten TR-BOS Werk durch zu setzen...
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser