Beide Artikel sind äußerst interessant, vor Allem der zweite. Ich glaube kaum, daß dies als ein Grundsatzurteil zu betrachten ist. Aber interessant allemal. Diese zwei Beiträge sollten bei jeder Funkausbildung zur Pflichtlektüre gehören.
Fakt ist, daß sämtliche mir bekannte Abschleppunternehmen den Funk mithören, ebenso sämtliche Presseleute, die meistens eher am E- Ort sind wie die Rettungskräfte. Das ist aber ganz alleine ihr Problem.
Leute, laßt doch ganz einfach euren FME in der Öffentlichkeit aus, ist denn das so schwer? Hört, wenn es schon sein muß, zu Hause, im Garten oder beim Nachbarn mit, das interessiert niemand. Wer in der Öffentlichkeit den Funk mithört, muß ganz einfach damit rechnen, irgendwann mal mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. So einfach ist das.
Daß der Lautsprecher im Supermarkt nach Alarm die Durchsage der Leitstelle von sich gibt, ist doch völlig normal, daß hat überhaupt nichts mit der Verschwiegenheitspflicht zu tun. Bei richtiger Programmierung schließt sich der Laustsprecher nach 30s. Also wurde hier sicherlich irgendwas von der Gesetzesseite her übertrieben oder die betroffenen Kameraden haben es ganz einfach mit dem öffentlichen Mithören übertrieben.
Es soll mir keiner kommen, daß er ein Recht zum Mithören hätte, wie es hier schon geschrieben wurde. Das ist absoluter Blödsinn.
Ich werde diese 2 Zeitungsbeiträge in der Funkausbildung mit einbringen.

Schönen Abend noch.

Gruß, Peter