Seite 2 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 52

Thema: Das Mithör-Problem ! Sauerei ! Rund 50 Verfahren gegen Feuerwehrleute ! Lesen

  1. #16
    Registriert seit
    29.03.2003
    Beiträge
    337

    Re: Mithöhren

    Original geschrieben von gruenerelch
    Ist doch ganz einfach,
    wenn Du bei einem Einsatz mal in zufällig in einem Polizeifahrzeug sitzt und dann zufällig den Funk mithörst wirst Du beim Verlassen des Fahrzeugs zufällig erschossen :=)

    Michael
    Jo genau, konnte ich mir schon fast denken. Deswegen ziehe ich ja auch immer bevor ich zum Einsatz mach eine Kugelsichere Weste an da ich ja mal ganz zufällig in ein Polizeiauto kommen könnte.


    @ Peter.

    bevor ich mich umziehe lege ich alle meine Wertsachen erstma in meinen Spint. Da drücke ich meist erst den FME dann weg. Aber sonst so beim Renn bzw. Fahren denke ich nie daran diesen weg zu drücken da ich eigentlich mithören möchte was los ist ;)

  2. #17
    Registriert seit
    19.01.2003
    Beiträge
    93
    In unserem DRK-Ortsverein haben alle FME-Träger einen Vordruck unterschrieben, wonach das Betreiben des Melders in der Öffentlichkeit in Mithörschaltung nicht erlaubt ist. Dies gilt als Dienstanweisung und bisher gab es auch keine bekanntgewordenen Zuwiderhandlungen. Was der Einzelne daheim oder in seinem Auto abhört, kann uns egal sein, solange derjenige nicht erwischt wird.
    Gruß aus Südbaden.

  3. #18
    King Salomon Gast
    Meiner Meinung nach machen die viel zu viel Aufhebens um die Mithörschaltung!!
    Wenn´s das bei uns geben würde(also Durchsuchungsaktionen) hätte der halbe Landkreis innerhalb von ein paar Wochen keine Feuerwehr mehr! Ich würde auch aufhören, den schickanieren lassen braucht man sich nicht!! Und es ist nun wirklich kein Schwerverbrechen den Funk abzuhören, noch dazu als Feuerwehrmann!! Wenn ich den Unbekannten in die Finger kriegen würde als Betroffener würde der wahrscheinlich nicht mehr froh werden!! Nein, net unbedingt eins in die Fresse, da gibt´s so schöne Mobbing Methoden die nicht wirklich illegal sind!
    Egal, bin ja nicht betroffen, aber ne Sauerei ist es schon!!
    Die Mithörschaltung ist eine gute Einrichtung, sonst müsste man ja ständig nen Scanner mitschleppen, denn wenn ich im Auto oder bei guten Freunden(auch alle bei der FFW) bin wird das Ding durchgeschaltet, was soll´s!
    Und die entsprechenden Behörden müssen wirklich ein Probelm mit den Feuerwehren im Kreis haben!! Die Anzeige ist doch von Unbekannt, warum wird das Verfahren es nicht gleich wegen Nichtigkeit eingestellt?? Rechtfertig eine Anzeige von Unbekannt wegen "Abhörens" fremder Kanäle eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Funkgeräten bei einem SBI oder KBI?? Ich würde sagen auf keinen Fall!! Oder haben die die gehörten Daten an die Öffentlichkeit weitergegeben??

  4. #19
    Niros Gast

    @schensl

    Also pass auf ich hab da weiter rumgebohrt, sollte Alarm sein und es folgt die meiner Meinung nach "unentbehrliche" Durchsage und das kriegt jemand mit dann macht das nix. Denn die Behöreden sagen ganz klar: Wenn dritte die Alarmsurchsage deiner Wehr mitbekommen dann ist das "nicht so schlimm" du kannst es im Endeffekt nicht bestimmen wann Alarm ist. Ob daheim wenn du pennst, beim Friseuran der Kasse im Supermarkt, in der Bank ........
    Verboten ist das Teilnehmen dritter und auch deiner wenigkeit am BOS Funk durch deinen Melder wenn die Mithörschaltung an ist und somit die Alarme mit Ort und Ereignis einer anderen Wehr oder BOS zu hören sind. Dann machst du dich strafbar.

    ALSO NOCHMAL: Alarm mit Durchsage in der "Öffentlichkeit" (Supermarkt, Kirche, Friseur) dann "macht das nix",
    ist er aber auf Mithören dann "macht es schon was" !

    Gruß Niros

  5. #20
    76440 Gast
    warum sollte eine anzeige von unbekannt das nicht rechtfertigen ?? es ist halt ein gesetzesverstoß, haltet euch das mal vor augen !! und bevor niemand genau weiß, wie es jetzt zu dieser aktion gekommen ist sollten wir hier mal aufhören zu urteilen !!! punktum wissen wir nix als das es die durchsuchungen gegeben hat und da jemand zu 'ner geldbuße verklagt wurde. und warum ??? da is noch garnix konkretes zu gesagt worden. also ist es bis dato einfach nur ein gesetzesverstoß gewesen, der natürlich rechtmäßig bestraft wurde. und das ist auch gut so !! vllt erfahren wir ja mal ein paar mehr einzelheiten ... dann sieht die sache evtl schon wieder anders aus.

  6. #21
    Registriert seit
    17.12.2001
    Beiträge
    349
    Hallo,

    ist es nicht etwas blöde jetzt hier riesige Spekulationen zu wagen ohne den wahren Hintergrund zu kennen. Bis jetzt haben wir ja nur den Zeitungsbericht gesehen, ich zumindest!
    Man müsste doch dazu mehr Infos erhalten um darüber zu Diskutieren, denn die Zeitung ist ja bekannt aus 1 x Leicht Verletzt 2 x Schwer Verletzt zu machen.

    Es wäre gut mal einen Betroffenen dazu zu hören.

    MFG
    Chris

  7. #22
    tfire112 Gast

    Typisch Deutschland

    In Deutschland wird viel zu viel aufhebebens wegen dieses Themas gemacht. Man will durch das Mithören doch keinem schaden. Die Polizei könnte sich durchaus um wichtigere Fälle kümmern. Schließlich wollen Feuerwehrleute helfen.
    Gruß

  8. #23
    dg8sq Gast

    Mithören

    Fakt ist ja , es ist verboten .
    Aber man sollte mit der Kirche im Dorf bleiben. Es ist für die
    Kameraden eine riesen Sauerei mit dieser Anzeige. Ich kann
    nur allen Kameraden empfehlen Ihre Melder entsprechend zu
    sperren , denn seit einiger Zeit ist die Staatsanwaltschaft bundersweit , in Sachen BOS Funk empfindlich. Was früher einfach geduldet wurde , wird heute verfolgt. Als Fachberater BOS kann ich da aus Erfahrung reden. Auch hatten hier schon einige Helfer Schwierigkeiten. Also Mithöreinrichtung deaktivieren und die Welt ist für die Staatsanwaltschaft wieder in Ordnung.
    Gruß DG8SQ

  9. #24
    spiceflo Gast
    Hallo Leute,

    hat jemand zu dem o.g. Fall mal Infos. Zeitungsartikel, Links oder sonstwas?

    Danke.

  10. #25
    absar Gast
    Hallo,


    im thread http://funkmeldesystem.de/foren/show...&threadid=5683 wurden zwei Links zu Zeitungsartikeln gepostet, die den genannten Fall betreffen.

    Hier sind sie direkt:

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Po...=1048786820615

    http://www.guenzburger-zeitung.de/Po...=1049164038143


    Gruß

  11. #26
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    549
    Beide Artikel sind äußerst interessant, vor Allem der zweite. Ich glaube kaum, daß dies als ein Grundsatzurteil zu betrachten ist. Aber interessant allemal. Diese zwei Beiträge sollten bei jeder Funkausbildung zur Pflichtlektüre gehören.
    Fakt ist, daß sämtliche mir bekannte Abschleppunternehmen den Funk mithören, ebenso sämtliche Presseleute, die meistens eher am E- Ort sind wie die Rettungskräfte. Das ist aber ganz alleine ihr Problem.
    Leute, laßt doch ganz einfach euren FME in der Öffentlichkeit aus, ist denn das so schwer? Hört, wenn es schon sein muß, zu Hause, im Garten oder beim Nachbarn mit, das interessiert niemand. Wer in der Öffentlichkeit den Funk mithört, muß ganz einfach damit rechnen, irgendwann mal mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. So einfach ist das.
    Daß der Lautsprecher im Supermarkt nach Alarm die Durchsage der Leitstelle von sich gibt, ist doch völlig normal, daß hat überhaupt nichts mit der Verschwiegenheitspflicht zu tun. Bei richtiger Programmierung schließt sich der Laustsprecher nach 30s. Also wurde hier sicherlich irgendwas von der Gesetzesseite her übertrieben oder die betroffenen Kameraden haben es ganz einfach mit dem öffentlichen Mithören übertrieben.
    Es soll mir keiner kommen, daß er ein Recht zum Mithören hätte, wie es hier schon geschrieben wurde. Das ist absoluter Blödsinn.
    Ich werde diese 2 Zeitungsbeiträge in der Funkausbildung mit einbringen.

    Schönen Abend noch.

    Gruß, Peter

  12. #27
    Raven112 Gast
    Wir haben bei uns Digitale Allamierung wir haben solche Probleme nicht. Obwohl hier zu sagen wäre das man sich bei Textmeldern weitere Schleifen programmieren lassen kann. Dies kann man ja auch ohne wissen der Führung beim Fachhändler machen lassen.
    MFG

  13. #28
    Frankenlöscher Gast

    An alle

    irgendwie kommt mir die ganze diskusion komisch vor.
    verboten ?!?
    mir kann niemand erzählen, das er noch "NIE" etwas verbotenen gemacht hat.
    sei es mit 15 schon geraucht oder mal "schwarz" mofa oder motorrad gefahren.
    oder hat noch niemand von euch mal im halteverbot geparkt oder ist zu schnell gefahren ?
    und schlieslich schade ich doch niemanden damit !!
    ich kenne auch jede menge die ihren melder "offen" tragen.
    und lernen kann mann dabei auch einiges. zum beispiel funkdisziplin, denn die ist manchmal" unter alles Sau" (Sorry wegen der ausdrucksweise)
    mfg Heiko

  14. #29
    Registriert seit
    19.12.2001
    Beiträge
    2.193
    Hallo Heiko,

    Du hast zwar Recht, aber wenn Du beim Fahren ohne Fahrerlaubniss erwischt wirst kostet es ne Kleinigkeit... wo kein Kläger da kein Richter, nur in obigem Fall hats halt leider eine Reihe von Leuten erwischt. Es gibt zu viele Gesetzte gegen die man verstößt, obwohl man niemanden "geschadet" hat. Und BOS-Funk unbefugt abzuhören ist was anderes als heimlich mit 15 zu rauchen.

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  15. #30
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    @Heiko

    Genau diese Denkweise ist leider das ganze Problem bei der Sache. Klar hab ich schon im Halteverbot gestanden oder hab was "verbotenes" gemacht. Und genauso werde ich mit meinem FME weiterhin mithören. Aber es ist halt mal VERBOTEN. Also darf man sich doch nicht wundern wenn man irgendwann mal dafür belangt wird. Nur weil jeder schonmal falsch geparkt hat heißt das ja noch lange nicht das das ok ist!!!!

    Bei solchlen Leuten die das ganze auf diese Weise herausfordern fehlt der gewisse Druchblick bzw. die Einsicht. Klar "schadet" das in erster Linie keinem wenn ich mal falsch parke oder mithöre. Aber im Endeffekt schadet es einen selbst wenn man nen Strafzettel bekommt und es schadet auch UNS, der Feuerwehr (oder den HiOrgs) wenn solche negativ Schlagzeilen erscheinen.

    Es müsste also jeder soweit mitdenken können, dass er nicht mithörender Weise durch die Innenstadt rennt.

    Gruß Joachim

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •