Hallo zusammen !
Also, man lernt es ja schon beim Sprechfunkerlehrgang, was man darf, und wo es endet ! Ich denke, wenn Kameraden, in der Öffentlichkeit mithören, dann haben sie es auch nicht anders verdient, das da was passiert! Wenn ein Alarm aufläuft, dann hört man sicherlich mit,aber das ist dann ja denke ich in ordnung! wenn man weiter weg ist, dann muss man abschätzen, fahr ich oder fahr ich nicht!und das kann man dann nur wenn man mithört!
Man sagt ja" Wo kein kläger, da kein Richter " ... dumm , wenn der Kläger da ist!
Wenn die Digi -Alarmierung kommt ist es eh hinfällig !
Schönen Sonntag noch :-)
Grüße
Sascha
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)