Seite 4 von 4 ErsteErste 1234
Ergebnis 46 bis 52 von 52

Thema: Das Mithör-Problem ! Sauerei ! Rund 50 Verfahren gegen Feuerwehrleute ! Lesen

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    76440 Gast
    ich schließ mich da dem joe an, so langsam ist hier der PUNKT fällig !! ich will euch hier nicht unterdrücken in eurere meinungsäußerung, aber es kommt sowieso nur immer wieder der selbe kram, der hier schon zig mal gepostet wurde ...

  2. #2
    Aircell Gast
    @Mod: CLOSE ;-)

  3. #3
    ratze Gast
    Ich amüsiere mich köstlich über eure Diskutionen.
    Kann nur sagen: wer keine Probleme hat der macht sich welche.

  4. #4
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Sehe ich auch so.

    Jeder ist seines eigens Glückes Schmied, oder wie heißt es so schön?

    Fakt ist: Die Polizei tut nur ihren Job.
    Fakt ist: Wir haben kein Anrecht auf Bevorzugung im Sachen Gesetz nur weil wir freiwillig bei der Feuerwehr sind.
    Fakt ist: Mithören darf man nur im Einsatz und bei sonstigen offiziellen Diensten.
    Fakt ist: Wer sich nicht daran hält und sich erwischen lässt, muß mit Strafe rechnen.

    Ob dies in dem obigen Fall gerechtfertigt ist, können wir mit Sicherheit sehr schlecht beurteilen da wir viel zu wenig Informationen darüber haben denn dass was in der Presse steht ist oft nur schwer zu glauben.

  5. #5
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Stimme Cumminictor voll zu.


    ---------------------------------------------------------------------
    .............Ob dies in dem obigen Fall gerechtfertigt ist, können wir mit Sicherheit sehr schlecht beurteilen da wir viel zu wenig Informationen darüber haben denn dass was in der Presse steht ist oft nur schwer zu glauben................
    ---------------------------------------------------------------------

    Mit Sicherheit hat diese Angelegenheit in Günzburg eine Vorgeschichte.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei von sich aus in dieser Angelegenheit tätig geworden ist.
    Es muss wohl eine Anzeige vorliegen...

    fragt sich halt:

    Von wem ??

    Ebi

  6. #6
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Genau das hab ich mir auch gedacht.

    Es sei denn es gibt da nen neuen Ermittler frisch von der Schule der endlich seinen ersten Fall lösen will... ;-)

  7. #7
    Shorty112 Gast
    Hallo,

    also ich finde es auch nicht in Ordnung wenn die Kameraden bzw die Leute die berechtigt sind einen Funkmeldeempfänger zu tragen mit durch geschaltetem Kanal in der Öffentlichkeit rum laufen. Aber wenn sie alleine zu Hause bzw. unter Kameraden sind das ding an haben dann sollten das die behörden nicht überbewerten. Ich weiß zum Beispiel das unsere örliche Pol-direktion auch den Kanal in der Wache mithört. Und das ist im weitesten sinne auch net erlaubt. Auch wenn das Pol ist. Den diese Frequenz geht diese Laute auch nichts an!!

    Bis denne
    Robert

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •