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Thema: Flaggenhalter für Autoscheibe o.ä. ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fernmeldedienst Beitrag anzeigen
    Ich kenne es auch nur mit blauen und grüner Flagge, ggf. noch blaues Rundumlich am ersten und letzten Fahrzeug.

    Wir haben aber noch Magnetschilder, die wir zusätzlich am ersten und letzten Fahrzeug anbringen.
    Sorry, aber die blaue Kennleuchte, so vorhanden, ist zusammen mit dem Abblendlicht, an JEDEM Fahrzeug des Verbandes anzuschalten.
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Dasjablöd. Vor allem für alle geschlossenen Verbände, deren Fahrzeuge gar kein Blaulicht haben ...
    Der §27 StVO gilt ja auch nicht ausschließlich für BOS.
    Zitat Zitat von §27StVO
    Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
    Somit sind in der StVO sogar Fußgängergruppen als geschlossener Verband erfasst. Aber ich kann ja in Zukunft für meine Pfadigruppen Fahnen und Kennleuchten beschaffen ;-)

    Zurück zum Grundthema: Warum keine Autofahnen verwenden (z. B. http://www.retter-einkauf.de/product...233942313658eb - Sorry für die Eigenwerbung)? Die sind nicht so schwer wie die o.g. Metallvariante (da hätte ich Angst, dass durch das Gewicht und den Winddruck die Scheibe bricht), sind schnell montiert, nicht im Sichtfeld, gut zu verstauen und kosten einen Bruchteil.
    Geändert von AkkonHaLand (05.11.2013 um 10:50 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Sorry, aber die blaue Kennleuchte, so vorhanden, ist zusammen mit dem Abblendlicht, an JEDEM Fahrzeug des Verbandes anzuschalten.
    Das kann, insbedondere bei langen Märschen nachts, aber auch extrem nervend sein. Ich würde daher dazu tendieren, an neuralgischen Punkten (Anschlusstellen, Kreuzungen) alle Fahrzeuge des Verbandes möglichst dicht aufschließen zu lassen und nur zeitweise das Blaulicht einschalten zu lassen.

    Der §27 StVO gilt ja auch nicht ausschließlich für BOS.
    Ja, eben. Daher kann das mit der Kennzeichnung auch so kompliziert nicht sein.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Bis Du uns die Nonplusultra-Lösung präsentierst, halte ich eine Reihe von roten/blauen/grünen/elfenbeinfarbenen Autos mit Blaulicht vorne und hinten und Flaggen weiterhin für ausreichend als geschlossener Verband erkennbar und das vermeintliche Problem für nicht existent ...
    Soweit Ack.
    Ich denke aber, du bist mir nicht böse, wenn ich persönlich die Fahrzeugfahnen nur zur Maschorganisation verwende, bei längeren Verbänden in Einzelgruppen ggf. ergänzt um die Schwarz-Weiss-diagonale (Platz des Verbandführers) und ggf. die Schwarz-Weiss-karierte (Springer-/Meldefahrzeuge)

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Mal abgesehen davon, dass das fast 40 Jahre alt ist, aus dem Urteil:
    Natürlich. Aber als OLG-Urteil maßgeblich.
    Aktuell finde ich nur Urteile, die einzig auf Abstände und Fahrverhalten abzielen - unabhängig von irgendeiner Kennzeichnung. Aber wenn du etwas findest, her damit ... :)

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Sorry, aber die blaue Kennleuchte, so vorhanden, ist zusammen mit dem Abblendlicht, an JEDEM Fahrzeug des Verbandes anzuschalten.
    Das ist - außer in diversen organisationsinternen Ausbildungsunterlagen - nirgendwo gefordert.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Der §27 StVO gilt ja auch nicht ausschließlich für BOS. Somit sind in der StVO sogar Fußgängergruppen als geschlossener Verband erfasst. Aber ich kann ja in Zukunft für meine Pfadigruppen Fahnen und Kennleuchten beschaffen ;-)
    wäre eine Idee ... *daumen hoch*

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Zurück zum Grundthema: Warum keine Autofahnen verwenden ... sind schnell montiert, nicht im Sichtfeld, gut zu verstauen und kosten einen Bruchteil.
    Wenn du mir schriftlich gibst, das die Teile problemlos mindestens 150 km/h aushalten ohne einen Abflug zu machen, gerne. ... ;)
    (100 km/h Aufholgeschwindigkeit zzgl 50 % Sicherheitsspielraum)
    Das Fahnen-Sammelsurium nach gewissen Ereignissen an stark befahrenen Straßen spricht eher für das Gegenteil. Und die Teile machen bei einem Abflug auch deftige Macken in die Frontscheibe und ins Blech, hat meinen Autoscheibenwechsler gefreut.
    Da sind mir die Stofffahnen in der passenden, stabilen, eventuell nachgerüsteten Halterung deutlich lieber. Die habe ich bei korrekter Befestigung in einer geeigneten Halterung, also nicht am Spiegel oder ähnlichen Teilen festgetüdelt, noch nicht fliegen sehen.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Das kann, insbesondere bei langen Märschen nachts, aber auch extrem nervend sein. Ich würde daher dazu tendieren, an neuralgischen Punkten (Anschlusstellen, Kreuzungen) alle Fahrzeuge des Verbandes möglichst dicht aufschließen zu lassen und nur zeitweise das Blaulicht einschalten zu lassen.
    Sofern alle Fahrzeuge damit ausgerüstet sind, "alle blau" bietet aber einen deutlichen Sicherheitsgewinn.
    Im übrigen ist es zulässig, für die Fahrt in der Kolonne die hinteren Kennleuchten abzuschalten (Sichtbarkeit 270° von vorne anstatt 360°), müsste halt realisiert sein.

    Das dichte Aufschließen ist spätestens seit der konkreten Festlegung durch das KG Berlin (Abstand 1 bis 1,5 sec) obligatorisch.
    Mehr Schutz bieten nur Sicherungsposten. Nur, wer plant damit, wer hat noch entsprechend ausgebildete, fähige Leute?
    Tendenz ist doch, so mein aktueller Eindruck, "fahren wir mal, der Rest ergibt sich schon".
    Ich weiss, Planung heisst, Zufall durch Irrtum ersetzen ... nur ob das in Bezug auf Haftungsfragen so erstrebenswert ist, weiss ich nicht.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Sorry, aber die blaue Kennleuchte, so vorhanden, ist zusammen mit dem Abblendlicht, an JEDEM Fahrzeug des Verbandes anzuschalten.
    Die meist propagierten Ausbildungsunterlagen in dem Bereich sehen aber etwas anderes vor:

    Auf freier gerade Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn / Bundesstraße) soll das 1. und letzte Fahrzeug das Blaulicht anlassen.
    Bei längeren Verbänden auch zwischen drin Fahrzeuge.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften und an neuralgischen Punkten (Autobahnkreuz) sollen dann alle Fahrzeuge (meist auf Anweisung des Verbandführers) die blauen Kennleuchten einschalten.
    Das Abschalten der hinteren RKL, sowie der Frontblitzer innerhalb der Kolonne, ist für deine Mitfahrer sehr schön :)

    MfG Fabsi

  5. #5
    Registriert seit
    05.04.2004
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Die meist propagierten Ausbildungsunterlagen in dem Bereich sehen aber etwas anderes vor:

    Auf freier gerade Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften (Autobahn / Bundesstraße) soll das 1. und letzte Fahrzeug das Blaulicht anlassen.
    Bei längeren Verbänden auch zwischen drin Fahrzeuge.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften und an neuralgischen Punkten (Autobahnkreuz) sollen dann alle Fahrzeuge (meist auf Anweisung des Verbandführers) die blauen Kennleuchten einschalten.
    Das Abschalten der hinteren RKL, sowie der Frontblitzer innerhalb der Kolonne, ist für deine Mitfahrer sehr schön :)

    MfG Fabsi
    Auch Ausbildungsunterlagen können irren. Trotz schon mehreren Urteilen bzgl. Abstand zwischen den Verbandsfahrzeugen (welche teilweise auch schon mehrere Jahrzente alt sind), wird in fast überall noch der Abstand innerorts 50m/ausserorts 100m genannt.

    Gruß
    Simon

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