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Thema: DMO schalten MRT/FRT

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Kermit_t_f Beitrag anzeigen
    Hat er doch geschrieben, die Frequenzzuteilung der BNetzA.
    Die Zuteilung der Frequenzen ist bekannt. Es geht um die Antennenhöhe im DMO.

    Nachtrag: Ich hab schon einige Dokumente gelesen, aber noch irgends (weder von der BNetzA noch von der BDBOS) ein Dokument gefunden, in dem die Bestimmung zur Antennenhöhe von DMO-Geräten benannt wurde. Auch von Dir wieder nur: es gibt ein Dokument, aber ohne das Dokument konkrete zu benennen. Sorry musste jetzt mal raus.
    Geändert von sschaebe (08.09.2013 um 22:04 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Die Zuteilung der Frequenzen ist bekannt. Es geht um die Antennenhöhe im DMO.

    Nachtrag: Ich hab schon einige Dokumente gelesen, aber noch irgends (weder von der BNetzA noch von der BDBOS) ein Dokument gefunden, in dem die Bestimmung zur Antennenhöhe von DMO-Geräten benannt wurde.
    Hi, bis vor gut einer Stunde (dann war ich wieder im Büro am "Panzerschrank" :-) ) wäre ich auch zu fast 99% ;-) sicher gewesen, dass in der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS für den Digitalfunk auch eine im DMO höchstzulässige Antennenhöhe genannt (und damit beauflagt) wird.......

    ....wird sie auch (in As. I, Ziffer 7).........da stehen zwar die "berühmten" 1,5m als "Technische Festlegungen für Funkanlagen im Direktmodus (DMO) mit drin....aaaaaber.... die Überschrift dieses "Paragraphen" lautet:

    "Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen im Direktmodus (DMO) und von mobilen Basisstationen (MB) im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland (Stand 09.02.2007)".....

    Nach meiner Lesart gilt diese Auflage dann auch nur dort?!

    Nun frag ich mich aber, warum diese 1,5 m in ein (leider als VS eingestuftes) Dokument der Arbeitsgruppe TBZ zur DMO-Nutzung mit ausdrücklichem Verweis auf diese Frequenzzuteilungsurkunde (!) pauschal für das gesamte Bundesgebiet Eingang fanden?!

    Haben die Kollegen diesen "Nebensatz" .....im Grenzgebiet.....überlesen?? Oder sind die mir vorliegenden Urkunden/Dokumente aus dem NBHB nicht mehr?) aktuell?!

    Gruß

    Werner

  3. #3
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    Bekanntlich kann man ja geschriebene Worte in Dokumenten auslegen und nicht selten, stellen erst viele Monde später Institutionen klar, was wirklich gemeint war oder wer hier etwas falsch zu seinen Gunstenausgelegt hat.
    Aber die deutsche Sprache hat so ihre Eigenheiten und ich lese daraus:
    Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen
    - im Direktmodus und
    - von mobilen Basisstatioen zum Grenzgebiet .....
    Damit bezieht sich das zum Grenzgebiet nur auf die Basisstation, weil dort eine sehr exponierter Antennenstandort, auch bei schon geringer Sendeleistung, Störstrahlung im NAchbarland verursachen kann. Die Anwendung des nach dem "und" auch auf DMO zu beziehen ist aus meiner Sicht nicht korrekt.
    Deine Auslegung würde ja bedeuten, dass alle Kollegen, die sich bisher mit DMO / TMO Frequenzzuweisung und Rufgruppenbildung (TBZ etc.) befaßt haben, diesen Passus falsch interpretiert haben und das waren schon eine ganze Menge.
    Aber wer sich unsicher ist, kann ja über seine Autorisierte Stelle mal eine offizielle Anfrage der Lesart oder Interpretation dieser Passage bei der BDBOS anregen.

  4. #4
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    268

    Neue DMO Gruppen nicht für FRT

    Hallo,
    im Nutzungskonzept DMO der BDBOS steht jetzt eindeutig unter 3.1:

    Im DMO-Erweiterungsband 406,10 MHz bis 410,00 MHz ist die Frequenznutzung auf Kraft-
    fahrzeug- und Handsprechfunkanlagen sowie Objektfunkanlagen beschränkt.


    Gruß

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