Bekanntlich kann man ja geschriebene Worte in Dokumenten auslegen und nicht selten, stellen erst viele Monde später Institutionen klar, was wirklich gemeint war oder wer hier etwas falsch zu seinen Gunstenausgelegt hat.
Aber die deutsche Sprache hat so ihre Eigenheiten und ich lese daraus:
Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen
- im Direktmodus und
- von mobilen Basisstatioen zum Grenzgebiet .....
Damit bezieht sich das zum Grenzgebiet nur auf die Basisstation, weil dort eine sehr exponierter Antennenstandort, auch bei schon geringer Sendeleistung, Störstrahlung im NAchbarland verursachen kann. Die Anwendung des nach dem "und" auch auf DMO zu beziehen ist aus meiner Sicht nicht korrekt.
Deine Auslegung würde ja bedeuten, dass alle Kollegen, die sich bisher mit DMO / TMO Frequenzzuweisung und Rufgruppenbildung (TBZ etc.) befaßt haben, diesen Passus falsch interpretiert haben und das waren schon eine ganze Menge.
Aber wer sich unsicher ist, kann ja über seine Autorisierte Stelle mal eine offizielle Anfrage der Lesart oder Interpretation dieser Passage bei der BDBOS anregen.