@ sschaebe:
Wie ich schon schrieb, Kermit_t_f hats gelesen, festgeschrieben in der Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur für die DMO-Frequenzen, wird auch für die Neureglung oberhalb 400 Bestand haben.
Da Du es genau wissen wolltest:
Gemäß § 55 (1) TKG vom 22.06.2004, BGBl. I 2004, 1190, bedarf jede frequenznutzung einer vorheringen Frequnezzuteilung. In der Bundesrepublik erfolgt dies durch die Bundesnetzagentur. Die Frequenzblöcke UB 380,00 -385,00 MHz und OB 390,00 - 395,00 MHz wurden it Frequnezzuteilungsurkunde vom 29. Juni 2007 ausschließlich der BDBOS für den Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunknetzes zugeteilt.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.
"...prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion ..."; bei allen berechtigten Forderungen der einzelnen und sehr unterschiedlichen Nutzeranforderungen frage ich mich zunehmend ernsthaft, warum wir mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand versuchen, ein TETRA-Digitalfunknetz mit Basistationen aufbauen, wenn immer mehr Nutzer ihre Lösungen für Einsatzbedingen im DMO sehen.
Wenn es bei Euch im Netz trunk-mäßig nicht klappt oder absehbar dieses Netz nicht nutzbar sein wird, dann ist Digitalfunk für Euch in der konzipierten Form derzeit wohl keine Alternative.
Die Objektversorgung hinkt nunmal leider hinterher und wird es auch noch eine Weile tun.
Trotzdem kann man mit Digitalfunk derzeit im Netzmodus schon ganz ordentlich funken, auch wenn es noch Ecken und Kanten gibt.
Gruß Zako