Zitat Zitat von Zakownik Beitrag anzeigen
Bei FRT ist gemäß der gültigen Weisunglage, egal welches Bundesland, ist DMO eigentlich nicht vorgesehen. Gemäß Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur darf DMO nur unter den Voraussetzungen Leistung Endgerät nicht mehr als 3 Watt und Antennenhöhe über Grund nicht über 1,50 m genutzt werden. Nun wissen wir alle, das ein Fahrzeug auch höher als 1,50 ist, und da sagt die BDBOS auch nichts.
Welches Dokument regelt dies? Diese Regelung wird seit Jahren durch dieses Forum getrieben ohne dass einer sagen konnte in welchem Dokument genau dies bestimmt wird. Und auch die Frage nach diesem Dokument wurde schon mehrmals gestellt und nicht beantwortet.

Zitat Zitat von Zakownik Beitrag anzeigen
Aber bei exponierten Antennstandorten, die ein FRT nunmal hat und bei seinem Bestimmungszweck, eine Leitstelle im Netzmodus On Air anzubinden, widerspricht die Nutzung von DMO, Gateway und Repeater bei diesen Geräten ihren Einsatzzweck für die Errichtung. Genaugenommen erlischt in diesen Falle rein rechtlich die Nutzungszuteilung als FRT.
So ist die Sachlage, ich weiß jetzt kommt, aber wenn der Mond mit der Vernus in Konjunktion und dazu noch Weihnachten, dann brauchen wird unbedingt ....
Gefragt war nach der Sachlage und nun prüft bei Euch die gegenwärtigen Bedingungen.
Dann prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion:
Für den Rettungsdienst/SEG/weißen Bevölkerungsschutz, der meist weitgezogene Lagen (Verletztenablagen im Schadensgebiet, Bereitstellungsräume für Transportmittel, Behandlungsplätze etc. unterhält ist unter diesen Umständen DMO nicht zu benutzen, weil ich von meinem ELW nicht die weiter entfernten Einrichtungen erreiche.
Zum Glück bleibt in BaWü der 2m Analogfunk im Einsatzstellenbereich (und es gibt mittlerweile einen dritten Kanal, den man sich buchen kann).

Gruß
sschaebe