Hi Fabsi!

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Aber nicht nach TR-BOS ;)

Die Schreibt max 10 Watt vor...
Ähm...nöö...

In der TR-Digitalalarmierung steht unter Punkt B3.2.1 nur das die Sendeleistung am 50 Ohm zwischen 6 und 15W einstellbar sein soll.
Was dahinter geschieht (Senderendstufe, Antennengewinn usw.) regelt die TR nicht mehr.

Dahingegen setzt die obere Maximalgrenze die Verwaltungsvorschrift BOS fest:
BOS-Feststationen, Relaisfunkstellen und DAU's dürfen laut VV-BOS 1.6.1 bis zu 316W ERP in die Luft setzen.

Nun gut, mittels Antennengewinn und Rundstrahlcharakteristik ist sowas auf 2m kaum realistisch. Immerhin bräuchte man bei 15W Speiseleistung immerhin einen Antennengewinn von etwa 13dB um an diese Grenze zu kommen.
Standard für 2m-Feststationen sind eher 0dBD-Antennen, weil mehr auch gleich viel größer und teurer wird.

Wie gesagt: Würde es geographisch oder technologisch SINN machen einen DAU oder irgendwas anderes an Sender/Relais/Feststation mit mehr als 15W zu betreiben, wäre das mit endsprechenden Sondergenehmigungen absolut problemlos durchsetzbar.

Im BOS-Funk ist ds halt nur aufwändiger und langwidriger in dem Genehmigungsverfahren, weil eben neben der BnetzA (die sowas sofort durchwinken würde) da auch noch viele andere sowas abnicken müssten wie Innenministerien, Bezirksregierungen, LZPD usw.

Im Betriebsfunk hingegen...holla.
Generell gilt zwar der Grundsatz für Feststationen auf 2m "6W", aber die Feststationen vieler größerer Nahverkehrsbetriebe und Taxizentralen, ebenso wie einige EVU's und Industrieanwender haben damals zuhauf in Ihren Genehmigungsurkunden locker 25-50W hinterhergeschmissen bekommen.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser