Handelt es sich bei den ELW 1, ELW 2, MediPKW und KTW, RTW tatsächlich um dem Fahrzeug zugeordnete HRT, dann ist die Ergänzung „A“ richtig oder sind das eingebaute Fahrzeugfunkgeräte (MRT)? Dann würde der Buchstabe entfallen und bei den ELW 1 und ELW 2 muss als Ergänzung die Ziffer „1“ eingetragen werden. Begründung: Bei diesen beiden Fahrzeugtypen sind nach Norm mehrere Digitalfunkgeräte (MRT) vorgesehen. Da die verschiedenen Geräte eindeutig unterschieden werden müssen, erfolgt eine Kennzeichnung mit den Ziffern 1-9 in der Spalte Ergänzung. Die Ergänzung wird nicht gesprochen.