Hallo,

hier mal ein Zitat aus einer E-Mail vom DRK Landesverband an mich. Der Text ist jetzt etwas aus dem Zusammenhang aber er beantwortet die Frage ganz gut.

Handelt es sich bei den ELW 1, ELW 2, MediPKW und KTW, RTW tatsächlich um dem Fahrzeug zugeordnete HRT, dann ist die Ergänzung „A“ richtig oder sind das eingebaute Fahrzeugfunkgeräte (MRT)? Dann würde der Buchstabe entfallen und bei den ELW 1 und ELW 2 muss als Ergänzung die Ziffer „1“ eingetragen werden. Begründung: Bei diesen beiden Fahrzeugtypen sind nach Norm mehrere Digitalfunkgeräte (MRT) vorgesehen. Da die verschiedenen Geräte eindeutig unterschieden werden müssen, erfolgt eine Kennzeichnung mit den Ziffern 1-9 in der Spalte Ergänzung. Die Ergänzung wird nicht gesprochen.
HRTs die keinem Fahrzeug fest zugeortnet sind werden übrigen ganz normal mit xx HRT 01 bis xx HRT xx durchnummeriert.

Gruß Marcus