Da ist die Anleitung - wie in vielen anderen Punkten - nicht eindeutig. Sinnvoll ist nach meinem Verständnis einzig die erste Variante.
Da ist die Anleitung - wie in vielen anderen Punkten - nicht eindeutig. Sinnvoll ist nach meinem Verständnis einzig die erste Variante.
Tja, liest man nur diese 3 Beispiele, könnte man auch generell bei jedem Fahrzeug das 1. MRT immer mit der 1 in der "5" angeben...
Egal ob irgend wann eines dazu kommt oder eben nicht :)
Und dann bei den HRTs natürlich auch immer mit dem A anfangen, auch wenn es ein KdoW ist, der in vielen Fällen lediglich ein HRT-Aktiv bekommt...
MfG Fabsi
Tüddeldraht - ein Mittel für jeden Zweck ;)
Hallo,
hier mal ein Zitat aus einer E-Mail vom DRK Landesverband an mich. Der Text ist jetzt etwas aus dem Zusammenhang aber er beantwortet die Frage ganz gut.
HRTs die keinem Fahrzeug fest zugeortnet sind werden übrigen ganz normal mit xx HRT 01 bis xx HRT xx durchnummeriert.Handelt es sich bei den ELW 1, ELW 2, MediPKW und KTW, RTW tatsächlich um dem Fahrzeug zugeordnete HRT, dann ist die Ergänzung „A“ richtig oder sind das eingebaute Fahrzeugfunkgeräte (MRT)? Dann würde der Buchstabe entfallen und bei den ELW 1 und ELW 2 muss als Ergänzung die Ziffer „1“ eingetragen werden. Begründung: Bei diesen beiden Fahrzeugtypen sind nach Norm mehrere Digitalfunkgeräte (MRT) vorgesehen. Da die verschiedenen Geräte eindeutig unterschieden werden müssen, erfolgt eine Kennzeichnung mit den Ziffern 1-9 in der Spalte Ergänzung. Die Ergänzung wird nicht gesprochen.
Gruß Marcus
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