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Thema: Autorisierter Einbau von Digitalfunk in KFZ?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Eine Sache gibt es da noch - derjenige der das FuG einbaut und damit die Verfügungewalt darüber hat, muss die Berechtigung zum Umgang mit der TAE2-Verschlüsselung haben.
    Warum muss dann die BSI-Karte für Werkstattfahrten entnommen und sicher gelagert werden?

  2. #2
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    Einbauen darf jeder,der entsprechend der Handwerksordnung diese Tätigkeit ausführen darf.
    Welche zusätzlichen Kriterien ein Dienstleister noch zu erfüllen hat (Zertifizierung) kann jeder Auftraggeber selbst bestimmen. Zertifizierte Betriebe können im Übrigen jedes Tetragerät,dass beim Einbau beschädigt wurde,auf Garantie reparieren lassen.Auch bei Verpolung! Wer aber fachmännisch arbeitet wird diesen Service nie in Anspruch nehmen müssen.

    Bei den Schulungen zur Zertifizierung wird das Rad nicht neu erfunden. Wer vorher keinen Funk einbauen konnte wird es danach nicht wirklich besser machen...

    M
    Fundstück aus einer Einbauanleitung eines ATX - Netzteiles:
    "Connect the Motherboard with the powerport"
    Übersetzung: "Verbinden sie das Mutterbrett mit dem Krafthafen".

  3. #3
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    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Warum muss dann die BSI-Karte für Werkstattfahrten entnommen und sicher gelagert werden?
    Wenn ich richtig informiert bin, dann komme ich doch bei einem MRT gar nicht so einfach an die BSI-Karte ran, dafür muss doch das Gerät geöffnet (aufgeschraubt) werden. Und je nach dem wo das gerät verbaut ist, kann das schon eine längere Operation werden. Alles in allem wäre das doch sehr praxisuntauglich.
    MfG

    brause

  4. #4
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    Hände abhacken.....Hm, auch wenn es genau für diesen Fall bzw diese Handlung (Verbringung digitalfunkausgerüsteter Kfz in Fremdwerkstätten) einen Erlass der (für uns) zuständigen obersten Landesbehörde gibt, der genau diese Entnahme fordert?!

    Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2

  5. #5
    Aircell Gast
    Gibt es einen Link zu diesem Erlass?

  6. #6
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    Hallo,
    eine vielleicht dumme Frage - lasst Ihr den FMS-Stecker im Analogfunk etwa stecken?
    Der wird bei uns sowohl im polizeilcihen wie auch nichtpolizeilichen Bereich auch heute schon entfernt.

    Gruß
    Knut

  7. #7
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Hallo,
    eine vielleicht dumme Frage - lasst Ihr den FMS-Stecker im Analogfunk etwa stecken?
    Der wird bei uns sowohl im polizeilcihen wie auch nichtpolizeilichen Bereich auch heute schon entfernt.

    Gruß
    Knut
    Welchen Stecker? Die FMS-Codes sind bei uns im Hörer und der ist nicht entfernbar, weil das Kabel zum Stecker im Armaturenbrett verschwindet.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Welchen Stecker? Die FMS-Codes sind bei uns im Hörer und der ist nicht entfernbar, weil das Kabel zum Stecker im Armaturenbrett verschwindet.
    Wir nutzen überwiegend Teledux und Bosch, da werden die Stecker gezogen. Dito auch Handapparate mit Nato-Buchse.

    Für den Digitlafunk steht das in diversen Vorgaben konkret drin. Eine Veröffentlichung hier ist auf Grund der rechtlichen Einstufung nicht zulässig. Im Regelfall wurde dies aber zusätzlich auf Landesebene per nicht eingestuftem Erlass geregelt und dieser oftmals als Download der jeweiligen Innenministerien/ Feuerwehrverbände für "jedermann" verfügbar.

    Gruß
    Knut

  9. #9
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    Zitat Zitat von Aircell Beitrag anzeigen
    Gibt es einen Link zu diesem Erlass?
    Ich kenn den jetzt auf die schnelle "nur" in Papierform; weiss jetzt nicht, ob der auch "veröffentlicht" wurde.

    Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2

  10. #10
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    Irgendjemand fährt das Auto doch auch zur Werkstatt, der sollte es wohl schaffen, eine Karte zu entnehmen?!
    Und die Forderung ist klar formuliert, bspw. in Hessen in den Empfehlungen für den Digitalfunk für die nichtpolizeilichen BOS des LFV. Unter 3.1 wird dort von einer Zugänglichkeit zum S/E-Teil für Updates und Zugriff zur Sicherheitskarte gesprochen.
    Unter 11.5 heißt es dann:
    WICHTIG: Vor Versand des Reparaturgerätes ist in jedem Fall die BOS-Sicherheitskarte aus den Geräten zu entfernen und bis zur Rücklieferung an einem sicheren Ort aufzubewahren!
    Zu finden beispielsweise dort im Downloadbereich: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/

    Im Kfz-Mustereinbaukonzept für nichtpolizeiliche BOS in Bayern gibt es einen ähnlichen Absatz:
    Vor Abgabe des Endgeräts außerhalb des Verfügungsbereichs des Endnutzers ist die BOS-Sicherheitskarte zu entfernen. Bei Festeinbauten von Funkgeräten in
    Fahrzeugen ist deshalb auf eine leichte Zugänglichkeit der Karte zum Aus- und Einbau
    zu achten.
    Es geht dabei eben auch darum, dass Unbefugte gar nicht erst Zugang zu BOS-Funkanlagen bekommen. Ob man sich jetzt daran hält, muss jeder selbst wissen. Aber zumindest kann niemand behaupten, so etwas würde nirgends stehen...

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