Irgendjemand fährt das Auto doch auch zur Werkstatt, der sollte es wohl schaffen, eine Karte zu entnehmen?!
Und die Forderung ist klar formuliert, bspw. in Hessen in den Empfehlungen für den Digitalfunk für die nichtpolizeilichen BOS des LFV. Unter 3.1 wird dort von einer Zugänglichkeit zum S/E-Teil für Updates und Zugriff zur Sicherheitskarte gesprochen.
Unter 11.5 heißt es dann:
Zu finden beispielsweise dort im Downloadbereich: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/WICHTIG: Vor Versand des Reparaturgerätes ist in jedem Fall die BOS-Sicherheitskarte aus den Geräten zu entfernen und bis zur Rücklieferung an einem sicheren Ort aufzubewahren!
Im Kfz-Mustereinbaukonzept für nichtpolizeiliche BOS in Bayern gibt es einen ähnlichen Absatz:
Es geht dabei eben auch darum, dass Unbefugte gar nicht erst Zugang zu BOS-Funkanlagen bekommen. Ob man sich jetzt daran hält, muss jeder selbst wissen. Aber zumindest kann niemand behaupten, so etwas würde nirgends stehen...Vor Abgabe des Endgeräts außerhalb des Verfügungsbereichs des Endnutzers ist die BOS-Sicherheitskarte zu entfernen. Bei Festeinbauten von Funkgeräten in
Fahrzeugen ist deshalb auf eine leichte Zugänglichkeit der Karte zum Aus- und Einbau
zu achten.
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