Moin,
ich rede nicht vom Ordnungsamt, sondern vom Gemeindevollzugsdienst. Feuerwehr ist auch Ordnungsamt, nimmt aber nur in einem sehr eng umgrenzten Rahmen Vollzugsaufgaben wahr. Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sowie Gefahrenabwehr ist unsere gesetzliche Aufgabe.
Die Aufgaben und Befugnisse der Ortspolizeibehörden, welche sich daraus ergeben, werden - genau so, wie die der Landes- und Bundespolizei - durch Gesetze festgelegt, welche durch Verordnungen konkretisiert werden. Und eben diese werde ich mit Ihnen in diesem Forum garantiert nicht diskutieren, denn dies ist ein FUNKforum.
Sollten Sie Interesse in einer anderen Richtung haben, dann sollten sie vielleicht bei Copzone mit Gleichgesinnten kuscheln gehen. Dort könnnen Sie dann Seiten- und Threadweit über Ihre Ansichten diesbezüglich philosophieren.
Tschüß
Michael