Die Antwort ist eigentlich ziemlich einfach:
In der BOS-Funkrichtlinie sind als BOS explizit die Polizeien der Länder und des Bundes aufgeführt, somit sind die Ortspolizeibehörden außen vor.
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In der BOS-Funkrichtlinie sind als BOS explizit die Polizeien der Länder und des Bundes aufgeführt, somit sind die Ortspolizeibehörden außen vor.
MfG
brause
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