Für eine Zulassung des FuG für Ex muss der Hersteller geeignete Maßnahmen treffen, die aus Versehen die Nutzung "normalen" Zubehörs am Ex-Gerät verhindern.
Normalerweise geht kein normales Zubehör am Ex-Gerät, unter Umständen jedoch andersherum.
Teils sind kleine Nasen zur Kenntlichmachung eingebracht - die aber nach gewisser Nutzung unter Umständen nachlasssen....
Gruß
Knut