Hallo!
Rechtlich "Wassericht" kannst du eh vergessen.
Du kannst lediglich dafür sorgen, das kein Zweifel an der technischen Professionalität besteht.
Sprich: Wenn jemand zuständiges (KBM, FMD, LZPD o.ä.) drauf schaut, eben kein Hobbystrickwerk aus verbastelten Billigsscanner und Kabelgewirr sieht, sondern etwas was ohne jeden Zweifel auch direkt in Bruchsal eine Zulassungsnummer bekame (wenn es denn für solch ein Gerät eine Richtlinie gäbe).
Es geht darum das solche Verantwortlichen beim Anblick eher die Spontanreaktion "Oha, das sieht ja richtig anständig aus!" kommt, statt die Reaktion "Wer hat den Scheiß denn...?"
Du verstehst?
Weiterhin wichtig eben auch:
Keine Daten dürfen zu Alarmierungszwecken für soein Quatsch wie SMS-Alarmierung oder so missbraucht werden. Ins Internet streamen ist auch böse.
Könnte ich dir sagen, wenn ich soeine GP900 gerade hier hätte...hab ich aber nicht.
Generell kann die Hardware, worauf die GP900 basiert (Jedi Portabel) an der Zubehörbuchse ein Diskriminatorsignal ausgeben.
Ob diese aber auch zum Zubehörstecker durchgeschaltet wird, hängt von der jeweiligen Firmware ab.
Man müsste die GP900 mal auf euren DME-Kanal schalten und mittels Oszilloskop oder zur Not auch Poc32 testen ob dort ein verwertbares Signal rauskommt.
Oszilloskop: saubere Flanken, keine abfallenden "Dächer"!
Poc32: Decodierrate zwischen 98 und 100%!
Wenn nicht, müsste man das gerät flashen, wobei dann aber die TR-BOS hinfällig wird.
Dann kann man auch gleich ein (gutes!) Betriebsfunkgerät ohne TR-BOS Zulassung nehmen.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser