Von der BDBOS gibt es ein Konzept zu Gebäudefunkanlagen, das ist aber abhängig von den Interessen von Ländern noch ein bisschen umstritten.
Bei der TMO-Versorgung gilt es noch zwischen Basisstaion lokal und Anbindung mittels TMO-Repeater zu unterscheiden.
Nachteil Repeater: Steht die originäre BS nicht zur Verfügung, z.B. Störung, geht im Objekt kein TMO mehr. Und es wird die Netzlast im Objekt auf die Außenzelle verlagert. im Falle eines ICE-Tunnels könnte das zu Problemen führen - Aussenversorgung ist auf ländlichen Raum und Kom. Fzg-Lst abgestimmt, bei einer Schadenslage im Tunnel nimmt der Einsatzstellenfunk jedoch vermutlich viel mehr Ressourcen in Anspruch, als außen "regulär". Es besteht die Gefahr, die Außenversorgung durch lokalen Einsatzstellenfunk zu überlasten und damit auch für Unbeteiligte Probleme zu schaffen. Aus diesem Grund muss eine Objektfunkanlage immer auf den Einzelfall und die taktischen Anforderungen abgestimmt werden. Und die Außenversorgung muss diese Anforderungen u.U. Berücksichtigen - d.h. Auch die Forderung, die BDBOS zu beteiligen!
Und es gilt regelmäßig-Auflagen sind nur durch die Brandschutzdienststelle im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Feuerwehr zulässig. RD und Pol haben formal erst einmal keinen Anspruch.
Regelmäßig erfolgt jedoch zum Glück bei Großprojekten irgendwann eine Abstimmung mit dem Betreiber und allen Sicherheitsorganisationen, ist ja schließlich auch in seinem Interesse ;-)