Das FSHG bezieht sich auf die Feuerwehr in diesem Fall in NRW

Es regelt höchstens das Mitwirken der Feuerwehren im Rettungsdienst und stellt die Träger fest. Alles andere steht im RettG.

Weiterhin ist im FSHG das Mitwirken der privaten HiOrg. geregelt. Alles andere z.B die Verfahrensweise beim DRK, JUH usw. wird dort nicht betrachtet.

Ich meine aber auch das es beim THW als Bundesanstalt wieder ein anderer Fall ist und der Helfer freigestellt werden muss!