Auf deinen äußerst freundlichen Beitrag kann ich dir ausdrücklich den Tipp geben einmal selbst zu recherchieren. Denn was anderes habe ich für die unten stehenden Informationen auch nicht getan. Mein Vermerk, dass ich es mal gehört hab das THW- Helfer freizustellen sind hätte mich zumindest mal zum Nutzen der google- Suchmaschine bewegt. Ich komme aus den Reihen der Feuerwehr daher wäre es sachdienlich wenn hierzu ein Angehöriger der Bundesanstalt THW sein Feedback abgibt.
Ich verweise hiermit auf folgendes Gesetz: THW-HelfRG §3Abs.1/S.2
Ähnlich wie im FSHG der Helfer ist freizustellen! Arbeitsentgelte sind weiterhin zu zahlen.