Zitat Zitat von paffenholz Beitrag anzeigen
Hallo,

Fakten bitte!
Meinung reicht nicht.

Wo steht was genau. Gesetzesname, Paragraf etc.

Nur darauf können rechtliche Ansprüche begründet werden und nicht auf auf irgendwelche Meinungen oder Aussagen dritter in Foren etc.

Keine Diskussion - entweder eindeutig gesetzlich geregelter Anspruch oder - war nett sie kennengelernt zu haben - aber ihre Brötchen können sie sich ab morgen woanders verdienen.

Klaus
Auf deinen äußerst freundlichen Beitrag kann ich dir ausdrücklich den Tipp geben einmal selbst zu recherchieren. Denn was anderes habe ich für die unten stehenden Informationen auch nicht getan. Mein Vermerk, dass ich es mal gehört hab das THW- Helfer freizustellen sind hätte mich zumindest mal zum Nutzen der google- Suchmaschine bewegt. Ich komme aus den Reihen der Feuerwehr daher wäre es sachdienlich wenn hierzu ein Angehöriger der Bundesanstalt THW sein Feedback abgibt.

Ich verweise hiermit auf folgendes Gesetz: THW-HelfRG §3Abs.1/S.2
Ähnlich wie im FSHG der Helfer ist freizustellen! Arbeitsentgelte sind weiterhin zu zahlen.