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Thema: Suche Bilder von blauen Rückblitzern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Bevor du die Welle machst, schau doch bitte erstmal in Punkt 3.3.3, "Merkblatt über die Anbaubedingungen für blaues oder gelbes Blinklicht an Kraftfahrzeugen nach Paragraph 52 StVZO", 150. FKT, 2001.
    (FKT = Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik im Bund-Länder-Fachausschuss)


    Die Fahrzeuge, von "denen du Augenkrebs bekommst", haben alle eine Zulassung nach FZV oder eine EU-Zulassung - Pech für dich.
    Ach komm, warum muss ich über Sachen diskutieren die schon 100 mal durchgekaut wurden, ich glaube hier wurde es schon diskutiert.

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...p/t-31372.html

  2. #2
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Ach komm, warum muss ich über Sachen diskutieren die schon 100 mal durchgekaut wurden, ich glaube hier wurde es schon diskutiert.
    Wenn ein Fahrzeug vom Hersteller mit den Blitzern (nach ECE-R 65) zugelassen ist ... *schulterzuck*

    Ach komm ...

    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  3. #3
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    Der einzige der ein Fahrzeug zulässt, ist die KfZ-Zulassungsstelle. Sonst niemand. Was hat ein Hersteller für eine "Zulassung" zu machen?

  4. #4
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Was hat ein Hersteller für eine "Zulassung" zu machen?
    Zulassung (Herstellersprachgebrauch, korrekt wäre natürlich EG-Typgenehmigung) nach FGV.

    Eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis nach StVZO macht ja kaum noch jemand, zwecks Export in andere EU-Länder.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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