Zitat Zitat von FFSSBZ Beitrag anzeigen
Also ich bin eigentlich auch der Meinung das nur Blaulichter mit einer Hauptstrahlrichtung nach vorne angebracht werden dürfen. So wie ich das Gerade aber nachgelesen habe gibt es Ausnahmen, siehe §52 Abs. 3a.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52.php
Nö es muss sogar eine 360* Rundumsichtbarkeit gegeben sein.