Bevor du die Welle machst, schau doch bitte erstmal in Punkt 3.3.3, "Merkblatt über die Anbaubedingungen für blaues oder gelbes Blinklicht an Kraftfahrzeugen nach Paragraph 52 StVZO", 150. FKT, 2001.
(FKT = Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik im Bund-Länder-Fachausschuss)
Die Fahrzeuge, von "denen du Augenkrebs bekommst", haben alle eine Zulassung nach FZV oder eine EU-Zulassung - Pech für dich.