Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
Bevor du die Welle machst, schau doch bitte erstmal in Punkt 3.3.3, "Merkblatt über die Anbaubedingungen für blaues oder gelbes Blinklicht an Kraftfahrzeugen nach Paragraph 52 StVZO", 150. FKT, 2001.
(FKT = Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik im Bund-Länder-Fachausschuss)


Die Fahrzeuge, von "denen du Augenkrebs bekommst", haben alle eine Zulassung nach FZV oder eine EU-Zulassung - Pech für dich.
Ach komm, warum muss ich über Sachen diskutieren die schon 100 mal durchgekaut wurden, ich glaube hier wurde es schon diskutiert.

http://www.funkmeldesystem.de/foren/...p/t-31372.html