ichhabe zwar jetzt nicht jeden thread zu dem thema gelesen, aber fest steht, dass ein fwa mit seinem privaten pkw sonderrechte hat! das beinhaltet auch zu schnelles fahren. wegerecht kann er nicht geltend machen und gefährden darf er auch keinen. wenn er das nicht getan hat, dürfte es keine probleme geben. gabs da denn eine geschwindigkeitsbegrenzung?