Hallo erstmal hier bei uns!

Wenn du nur testen möchtest, ob der Scanner überhaupt geht, bitte öffentliche Frequenzen nutzen.
Das Abhören der Frequenzen des nicht-öffentlichen beweglichen Landfunk (nöbL), zu denen z.B. Feuerwehr, Retttungsdienst und Polizei gehören ist in Deutschland strafbar.

... nichts ist nerviger und ärgerlicher morgens gegen 05.30 Uhr von der "Rennleitung" geweckt zu werden, weil die sich "mal ein bisschen in der Wohnung umsehen" wollen!