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Thema: Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

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  1. #1
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    Aufwandsentschädigung im Ehrenamt

    Hallo,

    ich bin bei meiner täglichen Tour durchs Web auf folgende Meldung gestoßen:

    http://www.nonstopnews.de/meldung/15076

    Mir geht es nicht darum, das Thema zu besprechen und meine Meinung dazu kund zu tun, sondern vielmehr um einen Satz in dem Artikel. Dort heißt es:
    Es geht um die Aufwandsentschädigung. Die bekommen freiwillige Feuerwehrleute, etwa um Spritkosten zu decken und keine Nachteile durch ihr gemeinnütziges Engagement zu erleiden.
    Woher kommen diese Informationen und wie ist das geregelt? Bei uns in der Wehr wüsste ich niemanden, der für seine Tätigkeit in der Feuerwehr eine Entschädigung bekommt. Es das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt oder muss ich das privat bei der Steuererklärung angeben?

    Ich hoffe ihr könnt mich in dieser Hinsicht aufklären.

    Gruß

  2. #2
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    Ich vermute, dass das Brandschutzgesetz jedes Landes den Ersatz von entstandenen Aufwendungen/Auslage vorsieht. Auf Antrag könnte ich mir in NRW jedenfalls z. B. die Spritkosten für den Weg zum Feuerwehrhaus oder den Strom für das Ladegerät daheim ersetzen lassen. Macht aber keiner.

    Darüber hinaus gibt es in NRW für diejenigen, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, die Möglichkeit einer pauschalen Entschädigung. Das sind bei uns Funktionsträger wie Einheitsführer und Gerätewarte. Dies deckt neben häufigeren Fahrten mit dem Privatwagen zum Feuerwehrhaus oder zu Besprechungen auch so etwas wie Druck- und Telefonkosten daheim usw. ab.

    Bei uns sind das je nach Posten IIRC zwischen 150 und 600 Euro [/b]im Jahr[b], also verglichen mit ehrenamtlichen Politikern oder auch der üblichen Aufwandsentschädigung für Übungsleister im Sportverein eher geringe Beträge.

    Wenn natürlich die Kommune (freiwillig?) allen Angehörigen eine pauschale Entschädigung, ggf. auf Stundenbasis, leistet und diese 175 Euro im Monat übersteigt, muss man sich schon fragen, ob das nicht eher eine verkappte Bezahlung als eine echte Aufwandsentschädigung ist.

    Davon abzugrenzen sind dann m. E. noch die Beträge, die mancherorts für die Teilnahme an Brandsicherheitswachen geleistet werden. Außerdem sehen einige Länder anscheinend keine Lohnfortzahlung mit Ersatz der Lohnkosten gegenüber dem Arbeitgeber, sondern bezahlen pauschal Übungs- und Einsatzstunden. Da kann dann auch ein hübsches Sümmchen zusammenkommen. Ich halte davon aber nichts, da es den einen ggf. benachteiligt, während der andere einen hübschen Zusatzverdienst hat.

    Man sieht, es gibt da ganz unterschiedliche Ausprägungen. Letztens Endes dreht es sich m. E. um die Frage, ob die (pauschale) Aufwandsentschädigung dem tatsächlichen Aufwand angemessen ist. Dann dient sie lediglich dazu, den Betroffenen nicht schlechter zu stellen, als er es ohne Ehrenamt wäre. Wenn die "Entschädigung" aber so groß ist, dass sie in keinem Verhältnis zum entstandenen Aufwand steht und es sich eher um eine verkappte Bezahlung handelt, sollte das m. E. auch als Einkommen zählen.

    Im Endeffekt musste Du das mit Deinem Wehrleiter bzw. Deiner Kommune klären, mit der Steuererklärung hat es nichts zu tun - außer dass es ggf. als Einkommen angegeben werden muss. ;-) Ein Blick ins jeweilige Brandschutzgesetz schafft vorher aber auch Klarheit, welche Ansprüche man ggf. hat.

    Ich habe jedenfalls noch nicht einen Euro durch meine Tätigkeit in der Feuerwehr bekommen, aber ich hatte auch ehrlich gesagt noch nie ansatzweise monatliche Auslagen in Höhe von 175 Euro oder mehr ...

  3. #3
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    Hey, das höre ich auch zum ersten mal.

    Ich denke, das das von Bundesland zu Bundesland (wie du schon geschrieben hast) unterschiedlich ist...

    Ich wäre aber auch in NRW mal dafür *gg* :)

  4. #4
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    Ich war bis Februar bei uns im Landkreis Sprechfunkausbilder.
    Für die Lehrgänge gab's eine Ausbilderentschädigung sowie Fahrtkosten.
    Für die Funkkontrolle bei Funkübungen gab es die Fahrtkosten.
    Leider musste ich aus Zeitgründen diese schöne Aufgabe aufgeben (<-- ok, blödes Wortspiel)...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  5. #5
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    Zitat Zitat von feuerwehrspritze112 Beitrag anzeigen
    Ich wäre aber auch in NRW mal dafür *gg* :)
    Sind bei euch rechtliche Grundlagen nicht im Truppmannlehrgang enthalten???

    § 12
    Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
    (5) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr haben Anspruch auf Ersatz ihrerAuslagen durch die Gemeinde.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Geräte- und Funkwart in RLP, ehrenamtlich, 50€ "Entschädigung" im Monat. Dafür wird aber auch eine gewisse Leistung neben Einsätzen und Übungen erwartet.

    Grüße,

    Heros
    Sent from my PC using the Keyboard.

  7. #7
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    969
    RLP ??????

    Ich denke mal das gilt nur für deinen Kreis oder deine Stadt da das Land nichts festlegt und wenn dann nur eine Empfehlung gibt sonst müssten die das ja bezahlen und Feuerwehr / Ausbildung sind Sachen der Kommune bzw. Kreise!

    sollte ich mich da irren bitte mal den Auszug mit Quelle posten das würde mich nämlcih interessieren!

    Edit: oder keine Feuerwehr sondern andere Hilfsorganisation???
    Geändert von Maulwurf (25.04.2012 um 00:00 Uhr)

  8. #8
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    Der oben angegebene Beitrag bei Nonstop News ist bei mir. ;)

    Hier gibt es 7,50 pro Einsatz eben für Spritkosten usw.

    Der Rest ist eh eine Frechheit und wird nun anders geregelt.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
    Ich denke mal das gilt nur für deinen Kreis oder deine Stadt da das Land nichts festlegt und wenn dann nur eine Empfehlung gibt sonst müssten die das ja bezahlen und Feuerwehr / Ausbildung sind Sachen der Kommune bzw. Kreise!
    Danke, dann schick ich denen gleich mal die Rechnungen unserer Fahrzeugbeschaffungen. Denn das wir nicht nur rote Schubkarren haben dürfen, sondern HLF etc. haben müssen, "empfiehlt" das Land auf gleiche Weise ;-)

    Zitat Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
    sollte ich mich da irren bitte mal den Auszug mit Quelle posten das würde mich nämlcih interessieren!
    Quelle: http://landesrecht.rlp.de/jportal/po...ase=1&max=true


    Um dich und andere mal völlig zu verwirren: Es gibt eine Feuerwehr in Rheinland-Pfalz, da bekommen manche handelsüblichen Einsatzkräfte eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von netto 714,72€ + 20 % ihrer Mietkosten. Mehr verrate ich aber jetzt noch nicht ;-)

  10. #10
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    Bei uns gibt es pro Einsatz einen Betrag von x EUR (weit unter 10) und soll auch eine kleine Aufwandsentschädigung für Benzin, durchgeschwitzte Klamotten, Dusche, etc. sein.

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