Ich vermute, dass das Brandschutzgesetz jedes Landes den Ersatz von entstandenen Aufwendungen/Auslage vorsieht. Auf Antrag könnte ich mir in NRW jedenfalls z. B. die Spritkosten für den Weg zum Feuerwehrhaus oder den Strom für das Ladegerät daheim ersetzen lassen. Macht aber keiner.

Darüber hinaus gibt es in NRW für diejenigen, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, die Möglichkeit einer pauschalen Entschädigung. Das sind bei uns Funktionsträger wie Einheitsführer und Gerätewarte. Dies deckt neben häufigeren Fahrten mit dem Privatwagen zum Feuerwehrhaus oder zu Besprechungen auch so etwas wie Druck- und Telefonkosten daheim usw. ab.

Bei uns sind das je nach Posten IIRC zwischen 150 und 600 Euro [/b]im Jahr[b], also verglichen mit ehrenamtlichen Politikern oder auch der üblichen Aufwandsentschädigung für Übungsleister im Sportverein eher geringe Beträge.

Wenn natürlich die Kommune (freiwillig?) allen Angehörigen eine pauschale Entschädigung, ggf. auf Stundenbasis, leistet und diese 175 Euro im Monat übersteigt, muss man sich schon fragen, ob das nicht eher eine verkappte Bezahlung als eine echte Aufwandsentschädigung ist.

Davon abzugrenzen sind dann m. E. noch die Beträge, die mancherorts für die Teilnahme an Brandsicherheitswachen geleistet werden. Außerdem sehen einige Länder anscheinend keine Lohnfortzahlung mit Ersatz der Lohnkosten gegenüber dem Arbeitgeber, sondern bezahlen pauschal Übungs- und Einsatzstunden. Da kann dann auch ein hübsches Sümmchen zusammenkommen. Ich halte davon aber nichts, da es den einen ggf. benachteiligt, während der andere einen hübschen Zusatzverdienst hat.

Man sieht, es gibt da ganz unterschiedliche Ausprägungen. Letztens Endes dreht es sich m. E. um die Frage, ob die (pauschale) Aufwandsentschädigung dem tatsächlichen Aufwand angemessen ist. Dann dient sie lediglich dazu, den Betroffenen nicht schlechter zu stellen, als er es ohne Ehrenamt wäre. Wenn die "Entschädigung" aber so groß ist, dass sie in keinem Verhältnis zum entstandenen Aufwand steht und es sich eher um eine verkappte Bezahlung handelt, sollte das m. E. auch als Einkommen zählen.

Im Endeffekt musste Du das mit Deinem Wehrleiter bzw. Deiner Kommune klären, mit der Steuererklärung hat es nichts zu tun - außer dass es ggf. als Einkommen angegeben werden muss. ;-) Ein Blick ins jeweilige Brandschutzgesetz schafft vorher aber auch Klarheit, welche Ansprüche man ggf. hat.

Ich habe jedenfalls noch nicht einen Euro durch meine Tätigkeit in der Feuerwehr bekommen, aber ich hatte auch ehrlich gesagt noch nie ansatzweise monatliche Auslagen in Höhe von 175 Euro oder mehr ...