
Zitat von
AkkonHaLand
Zur Frage: NEIN! Euch steht kein Telefonanschluss im Gerätehaus zu, wenn Ihr keine hauptamtlichen Kräfte habt, die sich dort ständig aufhalten. Die Diskussion hatten wir auch schon, hoch bis zur Region Hannover - Sachbearbeiter KatS, RD und Feuerwehren - gleichzeitig stv. RegionsBM...
hmmm .... interessante Argumentation.

Für alle Versicherten gilt:

Zitat von
GUV-V A1, § 2
Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen ... für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.

Zitat von
GUV-V A1, § 25
Der Unternehmer hat unter Berücksichtigung der betrieblichen ... Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.
Und das gilt, egal wer sich zu welcher Uhrzeit in dem Gebäude aufhält ...
Ich würde - mal abgesehen davon, das mir die Idee von J@n ausnehmend gut gefällt - mit der obigen Argumentation die FUK auf das Thema ansetzen ...
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)