Zitat Zitat von Dr.MirakulixX Beitrag anzeigen
Ganz kurz. Das Handy hat da nix zu suchen -> Kein Geld, selber Schuld. Klingt hart, ist aber leider so.
Das ist ein einfaches Weltbild.

Das nordrhein-westfälische FSHG sagt zum Beispiel:
(7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz.
Sofern die Mitführung von Mobiltelefonen also im Vorfeld nicht ausdrücklich untersagt wurde (Vorsatz, aber auch das ist noch fraglich), sehe ich da keinen Unterschied zum auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus benutzten Privat-PKW. Zumal man das Vorhandensein von Mobiltelefonen erfahrungsgemäß auch im Einsatz gerne mal ausnutzt.