Ne, Du würdest nämlich gleich die Sinnlosigkeit dieses Unterfangens erkennen. Ich erkenne hier keine Rechtsberatung. Der Verweis auf einen Anwalt ist keine Rechtsberatung.
Zum Thema: Eine Waschanlage ist in der Tat kein öffentlicher Straßenverkehr. Insofern ist dies mit Sicherheit nicht so einfach und auf jeden Fall den Gang zum Anwalt wert.
Evtl. könnte ja auch Forderungen gegen den Betreiber möglich sein...
Gruß, Mr. Blaulicht