Was ist ein Verkehrsunfall?
Definition:
Ein Verkehrsunfall(VU) ist ein im Straßenverkehr plötzlich auftretendes Ereignis, das mit dessen typischen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und einen Personenschaden oder einen nicht völlig belanglosen Sachschaden zur Folge hat (BGH VerkMitt 2002 Nr. 15; VRS 59, 158).
Ein VU liegt grundsätzlich erst bei einem Schaden ab ca. 25€ vor (LG Gießen NZV1997, 364)
--->Der VU muss sich im öffentlichen oder zumindest faktisch öffentlichem Verkehrsraum (z.B. Supermarkparkplatz) ereignet haben. Auf einem Privatgelände ist §142 StGB und § 34 StVO nicht anwendbar.
Aber ich würde dennoch einen Anwalt aufsuchen...der hat immerhin studiert und ist Profi auf diesem Gebiet....
Viel erfolg :)
Fahre nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!