Hallo!

Zitat Zitat von danielhecker Beitrag anzeigen
darf er nicht... EMA dürfen nicht direkt auf die Polizei geschaltet werden...
Huch...das sagt wer?
Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte bei Umzug in neue Büroräume eine Alarmanlage installiert, welche mit Zeitverzögerung folgendes auslöste:

Sofort: Akkustischer Alarm direkt an der Alarmzentrale.
Nach 10 Sekunden Verzögerung: Optisch+Akkustischer Alarm aussen am Gebäude.
Ebenso zeitgleich mit Aussenalarm:
Notruf-Sammelruf über Betriebsfunk sowie zusätzlich per GSM-Wahlgerät Alarm-SMS an alle Mitarbeiter.
Nach 30 Sekunden mittels Telefonwahlgerät und Sprachspeicher Anruf zur POL.

Cheffe hat damals dafür extra bei der POL-Lst. angefragt.
Über 110 verbitten die sich das nämlich, haben spezielle Rufnummern extra für solche automatischen Notrufansagen.
Ebenso wird einem da mitgeteilt wie solch eine Ansage aussehen soll, damit die Leitstelle damit auch was anfangen kann (z.B. sollte die Adresse nicht vergessen werden, hihi).

Allerdings ist das eher für Privatleute und Geschäftstreibende eine Lösung.
Für solche funkvernetzten Struckturen wie die BOS es nunmal in der Regel sind, ist es sinnvoller die automatische Alarmmeldung in der nächst gelegenden, zuständigen, und 24h besetzten Leitstelle auflaufen zu lassen.

Die Disponenten dort haben den besten Überblick darüber, ob es ein Fehlalarm durch einen Berechtigten oder ein Realalarm ausgelöst durch Einbrecher ist.
Die Polizei weis z.B. nicht wer und wo in einem Zeitfenster davor alarmiert wurde oder ob da welche nach einem Einsatz gerade einrücken. Der Disponent weis das aber sehrwohl.

Häufig ist es zusätzlich noch so gelößt, das solche Einbruchmeldungen in der Leitstelle auch automatisch ins System geleitet werden, um den Alarm per Funkalarmierung (analog oder DME) weiter zu leiten.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser