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Thema: Brandbekämpfung im Innenangriff OHNE Überhose

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Brandbekämpfung im Innenangriff OHNE Überhose

    Hallo und schönen Sonntag zusammen,

    wie die Überschrift schon sagt, geht es um die gute Überhose Teil 4.
    Diese wird bei uns in der Gemeinde schlichtweg nicht vorgehalten. Leider finde ich auch keine Eindeutigen Schriftstücke von Unfallkassen die aussagen das dies ein MUSS ist, so das Diskussionen diesbezüglich immer im Sande verlaufen..
    Vllt.hat ja jemand ähnliches Problem und kann mirden ein oder anderen Tipp geben.

    Gruß Dirk
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  2. #2
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    Liegt wohl daran das es kein muss ist.
    Mehr als mit Überzeugungsarbeit dran zu kommen funktioniert nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    Vllt.hat ja jemand ähnliches Problem und kann mirden ein oder anderen Tipp geben.
    Draußen bleiben.

  4. #4
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    Hi,

    ich war vor 2 Jahren auf einer Fortbildung bei der Firma Bornack, unter anderem gab es dort einen Vortrag von einem Textilprüfinstitut. Dabei hat die Referentin intressante Bilder gezeigt wie schnell normale Feuerwehrhosen und Überhosen in Flammen aufgehen, leider finde ich die Agenda zu dieser Fortbildung nichtmehr. Desweiteren war ein Referant von einer Feuerwehr da die genau das gleiche Problem hatten welches du gerade hier schilderst. Habe im Internet nur Folgende Präsentation gefunden:

    http://www.atemschutzunfaelle.de/dow...ueberhosen.pdf

    und das hier,
    http://www.feuerwehrleben.de/feuerwe...-innenangriff/

    Gruß,
    FFSSBZ

  5. #5
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    Überhose der meint nicht dich ;)
    Nein Spaß bei Seite ich sehe das genauso. Hatten wir früher auch. Nur AGT mit eigener Hose. Die anderen haben gesagt nö. Dann war mal ne Führungskraft vor Ort und brauchte Leute. Die Reserve Trupps sind nicht rein, obwohl es übersichtlich war. Und 4 Wochen Später wurde beschafft. Sicher ist es nicht immer einfach das durch zu ziehen aber solange dadurch keine Menschen in Gefahr kommen so machen. Es steht auch nirgendwo das ihr euch in Gefahr bringen müsst. Also mehr als Nötig.

  6. #6
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    Frag bei deiner FUK nach. Die wird dir sagen dass der Träger der Feuerwehr seine Hiwis "dem Stand der Technik" entsprechend auszustatten hat.

    Gewöhne dich mal lieber an solche schwammigen Formulierungen. In diesem Lande wirst du niemanden finden der den Arsch in der Hose hat, und etwas konkretes in ein Gesetz schreibt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von MeisterH Beitrag anzeigen
    Frag bei deiner FUK nach. Die wird dir sagen dass der Träger der Feuerwehr seine Hiwis "dem Stand der Technik" entsprechend auszustatten hat.
    Aus eigener Erfahrung: Die UK RLP wird erstmal suchen, welcher Wehr derjenige angehört, um dann per Telefonat mit dem Wehrleiter den unbequemen Fragesteller darauf hinzuweisen, dass solche Fragen über den Dienstweg oder (bzw. eben deshalb) gar nicht zu stellen sind. Dann wird darauf hingewiesen, dass die Überhosenfrage im Zuge der FwVO-Überarbeitung kommen soll (so lautete die Antwort, per Telefon über den Wehrleiter, vor ca. 4 Jahren. Was die FwVO heute hergibt, wissen wir ja...)
    Fragt man per Mail, ohne die Wehr zu nennen, wird die UK RLP erstmal schreiben, dass man seine Fragen gefälligst mit Nennung seiner Funktion und seines Dienstgrades (!) und über seine Vorgesetzten an die UK zu stellen hat, weil man dem gemeinen Pöbel eher ungern antwortet (gut, den letzten Teil werden sie so nicht schreiben, den kann man sich dann selbst denken). Nach diesem Standard-Einstieg wird sich evtl. doch noch zu einer kurzen Antwort herabgelassen. Richtet man die Frage an verschiedene, mit dem Feuerwehrbereich betraute Mitarbeiter der UK, kann es u.U. dazu kommen, dass man hinterher den Hinweisteil so ziemlich deckungsgleich erhält, den Antwortteil jedoch völlig gegensätzlich vor sich liegen hat (ist mir so passiert, als ich mal nachgefragt habe, ob man die UVV-Unterweisung mit generellen Unterschriftslisten von jedem Ausbildungstermin ausreichend nachgewiesen hat, oder ob man dafür gesonderte Listen haben will).
    Meine Erfahrung zusammengefasst: Wenn ich als Einheitsführer einer Wehr in RLP eine Frage bzgl. UVV/GUV habe, habe ich mit einer kurzen Mailnachfrage bei den UK anderer Länder bessere Chancen auf ordentliche Antworten, als bei meiner eigenen. Nur da es da tlw. auch landesspezifische Dinge gibt, ist das mehr als blöd.

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Aus eigener Erfahrung: Die UK RLP wird erstmal suchen, welcher Wehr derjenige angehört, um dann per Telefonat mit dem Wehrleiter den unbequemen Fragesteller darauf hinzuweisen, dass solche Fragen über den Dienstweg oder (bzw. eben deshalb) gar nicht zu stellen sind. ...snip..
    Fragt man per Mail, ohne die Wehr zu nennen, wird die UK RLP erstmal schreiben, dass man seine Fragen gefälligst mit Nennung seiner Funktion und seines Dienstgrades (!) und über seine Vorgesetzten an die UK zu stellen hat, weil man dem gemeinen Pöbel eher ungern antwortet (gut, den letzten Teil werden sie so nicht schreiben, den kann man sich dann selbst denken). .. snip..
    Das ist aber nicht gerade die feine Art. Die UK hat jedem Auskunft zu geben. Es wäre ja auch möglich, dass Du von Deinem Vorgesetzten keine oder falsche Infos bekommst und die richtigen Infos haben möchtest.
    Die Unfallkasse BaWü ist da zum Glück etwas freundlicher.

    Gruß
    Simon

  9. #9
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    Kann die UK eine überhose denn überhaupt vorschreiben?

    Normalerweise sollte der AG (Wehrführer?) ja eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit "Innenangriff zur Brandbekämpfung" schreiben. Wenn die dann aussagt, dass eine einlagige Baumwollhose für die Tätigkeit ausreicht, dann ist das Feuer dort offenbar weniger warm als im Rest der Republik, aber "dann ist das halt so".

    Was aber passiert wenns zu nem Unfall kommt und die Gefährdungsbeurteilung einer Prüfung unterzogen wird (sofern es die überhaupt gibt) und da grober Schwachsinn drin steht, das steht auf nem anderen Blatt...
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Kann die UK eine überhose denn überhaupt vorschreiben?
    Anderen Kram schreibt sie doch auch vor?

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Aus eigener Erfahrung: Die UK RLP ...

    Unfallkasse des Saarlandes: Man äußerst sich zu diesem komplexen Thema nicht schriftlich.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Unfallkasse des Saarlandes: Man äußerst sich zu diesem komplexen Thema nicht schriftlich.
    warum wohl.... und da liegt ja das Problem, jeder weiß was erforderlich und nötig ist, keiner macht es verbindlich und der Dumme ist derjenige der die " Vorschriften und Empfehlungen " umsetzen soll die aber von Rechtswegen her nicht verbindlich sind...
    Dieses " Besser ist es aber wenn nicht dann nicht " Denken der Aufgabenträger geht mir salopp gesagt solangsam auf den Zeiger...
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  13. #13
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    @Florian ich denke es wird schon daran scheitern das jemand die Unterschrift da drunter setzt. Derjenige der Schlussendlich der "Dumme" ist und seinen Otto drunter setzt wird dann sagen das ist schlichtweg falsch aufgestellt, neu, soooooo Unterschreibe ich das nicht. Oder es kommen so fragen wie wer hat die erstellt ? Hat der Ahnung von dem was der da macht.
    Nicht falsch verstehen ich sehe das genau so wie alle anderen aber bezweifle das es so einfach geht.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    Hallo und schönen Sonntag zusammen,

    wie die Überschrift schon sagt, geht es um die gute Überhose Teil 4.
    Diese wird bei uns in der Gemeinde schlichtweg nicht vorgehalten. Leider finde ich auch keine Eindeutigen Schriftstücke von Unfallkassen die aussagen das dies ein MUSS ist, so das Diskussionen diesbezüglich immer im Sande verlaufen..
    Vllt.hat ja jemand ähnliches Problem und kann mirden ein oder anderen Tipp geben.

    Gruß Dirk
    Man schaue in die GUV C 53 Feuerwehren, § 12 (2)

    (2) Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind.

    Dann ein kurzer Blick in die Durchführungsanweisungen:

    Zu § 12 Abs. 2:
    Spezielle persönliche Schutzausrüstungen sind insbesondere:

    Feuerwehrschutzkleidung gegen erhöhte thermische Einwirkungen,
    Feuerwehr-Haltegurt entsprechend DIN 14 927 „Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und Karabinerhaken mit Multifunktionsöse – Anforderungen, Prüfung“,
    Chemikalienschutzanzüge nach vfdb-Richtlinie 0802 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern,
    Hitzeschutzkleidung,
    Kontaminationsschutzkleidung,
    Atemschutzgeräte nach vfdb-Richtlinie 0802 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern,
    Feuerschutzhaube entsprechend DIN EN 13 911 „Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüfverfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr“,
    Augen-, Gesichtsschutz (vgl. GUV-Regel „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ [GUV-R 192, bisher GUV 20.13]),
    Feuerwehrleine gemäß DIN 14 920 „Feuerwehrleine; Anforderungen, Prüfung, Behandlung“,
    Auftriebsmittel wie Rettungskragen und Schwimmwesten gemäß DIN EN 399 „Rettungswesten und Schwimmhilfen – 275 N“,
    Tauchgeräte nach vfdb-Richtlinie 0803 entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Ländern,
    Gehörschutzmittel entsprechend DIN EN 352 Teil 1 „Gehörschützer; Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen“.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  15. #15
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Dann ein kurzer Blick in die Durchführungsanweisungen:
    Und dann blicke man in die Fußnote zu den Durchführungsanweisungen und wird feststellen, dass diese keineswegs zu 100% verbindlich sind und somit auch ein Schlupfloch für die lassen, die keine Überhosen wollen.

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