Leute, blebt cool. Irgendwann fängt jeder zu lernen an. Meiner Erfahrung nach bleiben die, die sich auf die harte Tour einarbeiten, wenigstens am Ball ;-) Wir können ohnehin nicht verhindern, daß die Bastler sich an dem Thema versuchen werden.

Ich muss Florian widersprechen, im Frequenznutzungsplan ist der Bereich von 410-420 MHz für den zivilen Landfunkdienst, Betriebsfunk/Bündelfunk im 12,5 kHz-Raster TETRA bestimmt.
Das bedeutet, auf diesem Bereich kann mit TETRA-Geräten NACH VORHERIGER ERTEILUNG EINER FREQUENZZUTEILUNG (§55TKG) DURCH DIE BNETZA gefunkt werden. Bei Verstoß kann Bußgeld bis 500.000 Euronen verhängt werden. Also immer schön genehmigen lassen....