Warum das THW nicht primär mitalarmiert wird bei Einsätzen auf Kommunal-/Kreisebene?

Könnte es evtl. einfach daran liegen, dass die Feuerwehr eine kommunale Einrichtung ist das THW jedoch eine Bundesanstalt? Oder einfacher:

Die Feuerwehr wird duch die Kommune bezahlt und alarmiert, idR. wird die Alarmierung an die nächsthöhere Verwaltungsebene, den Kreis übertragen (eigentlich, streng gesetzeskonform: der Kreis alarmiert den Leiter der Kommunalen FF ("Stad-/Gemeindebrandmeister) und der alarmiert die Orts-FF - aus Gründen der Praktikabilität alarmiert der Kreis direkt die OF)

Das THW wird vom Bund aufgestellt, bezahlt und auch alarmiert. An welche nächsthöhere Verwaltungsebene kann der Bund diese Aufgabe übertragen? (Oder besser: "Welcher Kreis bildet im Vergleich zum Bund eine (nächst)höhere Verwaltungsebene?") Dass einige Kreise/Kommunen dem Bund vertraglich vorschlagen, das THW in ihrem Bereich zu alarmieren und dann auch die Kosten zu übernehmen ist zwar löblich, aber im Zeitalter der klammen Kassen der Kommunen nicht der Standard.