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Thema: Rechtliche Fragen zu gelben Heckblitzern

  1. #16
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    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    @TusBW: Mir ist nicht bekannt das die KLX Junior von Hella eine Zulassung nach 53a hat.
    Eine Typgenehmigung nach ECE-R65 hat den gleichen (rechtlichen) Stellenwert.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  2. #17
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    Hallo zusammen,

    zu dem Thema: Ich würde wie gesagt mal bei TÜV anrufen und nachfragen.

    Hab das so Ähnlich bei meinem Roller auch gemacht. Ich wollte mir in die untere Tachoverkleidung LED´s einbauen (bekannt als Homecoming-Lite von Autos), hab auch in etlichen Foren gesucht aber nichts gefunden. Daraufhin hab ich beim TÜV angerufen, der Prüfer am Telefon konnte sich das nicht richtig vorstellen. Also bin ich mit dem Roller zum TÜV gefahren hab ihm die Sachlage geschildert. Daraufhin sagte er zu mir, ich soll es bauen und ihn danach nochmal ansprechen. Gesagt getan zwei LED´s mit Fassung eingebaut ein Relais reingeklatscht, sodass wenn der Motor angeht die LED´s ausgehen. Wieder zum TÜV geiert, den TÜV-Menschen angepsprochen, er hat sich das angesehen, einen prüfenden Blick auf die Elektronik gemacht und Zack war alles eingetragen. Hab das jetzt schon ein halbes Jahr verbaut und bis jetzt haben die netten blauen Menschen bei der Kontrolle nichts gesagt.

    Gruß Simon

  3. #18
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    Zitat Zitat von Tus-bw Beitrag anzeigen
    Eine Typgenehmigung nach ECE-R65 hat den gleichen (rechtlichen) Stellenwert.
    Hier eine Antwort aus einem anderen Forum dazu:

    Nachfrage beim KBA brachte folgende Aussage:

    Warnleuchten nach §53a der STVZO benötigen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach §22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO von 2009) in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV von 1998).
    Die Regelungen der ECE-R65 beziehen sich auf Kennleuchten für gelbes und blaues Blinklicht.

    Als Kennzeichnung ist die Nummer der ABG (~K xxx) auf der Leuchte anzubringen.

  4. #19
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    hmmm ... *grübel* ....
    Ich habe eine gegensätzliche Aussage (Datum Februar 2011), ebenfalls aus dem KBA:
    Der in § 22a Abs. 1 der StVZO vorgeschriebenen Genehmigung steht eine Genehmigung gleich, die ein anderer Staat unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
    Jetzt wird's witzig ... Da frag' ich doch glatt mal beim BMVBS nach.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
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  5. #20
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    Preislich deutlich interessanter und soweit ich sehen konnte auch zugelassen:

    http://sigtech.de/index.php?mf=detai...Heckwarnsystem

    Gruß Joachim

  6. #21
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    Also du findest 439€ für sowas als Privatperson preislich interessant ?
    Nochmal zur Anmerkung: Es geht mir hier um LED Technik, nicht um alten Kram, der da auch schon sehr teuer ist

  7. #22
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    Ich habe meine Kofferraum-Beleuchtung auch auf Led`s umgebaut. also zusätzliche lampen an der Koffer-wand rangebaut, sind 8x a4 Smd Led`s. Das ergibt die hälfte der Helligkeit, was so eine Umfeldbeleuchtung vom Nef hergibt.

    Ebenso habe ich zusätzlich zu den seitenblinker noch Seitenspiegelblinker. Kam bis jetzt schon 2 mal durch den Tüv.

    Einfach mal direkt beim TÜV nachfragen. Das hilft öfters schneller als in Foren zu fragen.

    Gib bescheid was draus geworden ist.

  8. #23
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    Wenn etwas daraus wird, werde ich mich melden, feste Pläne habe ich noch nicht, da ich erstmal über Kosten im Eigenbau oder im Kauf und eben rechliches wissen wollte.

    Zu den Kosten: Wie ich hier erfahren konnte, siehts sehr kritisch mit Eigenbau aus und beim Kauf muss man auch ordentlich investieren in der Hoffnung, es dann doch nie einsetzen zu müssen/können. Ich halte die Augen weiter offen und im Gegensatz zu anderen Leuten vergesse ich meine Threads nicht.

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