hmmm ... *grübel* ....
Ich habe eine gegensätzliche Aussage (Datum Februar 2011), ebenfalls aus dem KBA:
Der in § 22a Abs. 1 der StVZO vorgeschriebenen Genehmigung steht eine Genehmigung gleich, die ein anderer Staat unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
Jetzt wird's witzig ... Da frag' ich doch glatt mal beim BMVBS nach.