hmmm ... *grübel* ....
Ich habe eine gegensätzliche Aussage (Datum Februar 2011), ebenfalls aus dem KBA:
Der in § 22a Abs. 1 der StVZO vorgeschriebenen Genehmigung steht eine Genehmigung gleich, die ein anderer Staat unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
Jetzt wird's witzig ... Da frag' ich doch glatt mal beim BMVBS nach.
Beste Grüße, Udo
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Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
Sapere aude! (Horaz)