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Thema: Rechtliche Fragen zu gelben Heckblitzern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    hmmm ... *grübel* ....
    Ich habe eine gegensätzliche Aussage (Datum Februar 2011), ebenfalls aus dem KBA:
    Der in § 22a Abs. 1 der StVZO vorgeschriebenen Genehmigung steht eine Genehmigung gleich, die ein anderer Staat unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
    Jetzt wird's witzig ... Da frag' ich doch glatt mal beim BMVBS nach.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  2. #2
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    4.989
    Preislich deutlich interessanter und soweit ich sehen konnte auch zugelassen:

    http://sigtech.de/index.php?mf=detai...Heckwarnsystem

    Gruß Joachim

  3. #3
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    Also du findest 439€ für sowas als Privatperson preislich interessant ?
    Nochmal zur Anmerkung: Es geht mir hier um LED Technik, nicht um alten Kram, der da auch schon sehr teuer ist

  4. #4
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    Ich habe meine Kofferraum-Beleuchtung auch auf Led`s umgebaut. also zusätzliche lampen an der Koffer-wand rangebaut, sind 8x a4 Smd Led`s. Das ergibt die hälfte der Helligkeit, was so eine Umfeldbeleuchtung vom Nef hergibt.

    Ebenso habe ich zusätzlich zu den seitenblinker noch Seitenspiegelblinker. Kam bis jetzt schon 2 mal durch den Tüv.

    Einfach mal direkt beim TÜV nachfragen. Das hilft öfters schneller als in Foren zu fragen.

    Gib bescheid was draus geworden ist.

  5. #5
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    Wenn etwas daraus wird, werde ich mich melden, feste Pläne habe ich noch nicht, da ich erstmal über Kosten im Eigenbau oder im Kauf und eben rechliches wissen wollte.

    Zu den Kosten: Wie ich hier erfahren konnte, siehts sehr kritisch mit Eigenbau aus und beim Kauf muss man auch ordentlich investieren in der Hoffnung, es dann doch nie einsetzen zu müssen/können. Ich halte die Augen weiter offen und im Gegensatz zu anderen Leuten vergesse ich meine Threads nicht.

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