Die Meldung an die zuständige Behörde ist unerlässlich.
Es gibt vielerorts eine "Funküberwachung", die selbst bei nur wenigen Sekunden anstehenden Trägern den Standort schon sehr genau bestimmen kann...nur müssen sie wissen auf "was" sie vorrangig achten müssen.

Zur ersten groben Einkreisung wäre es schonmal hilfreich zu wissen ob die falsche Alarmierung im Unterband (also dann auch über die komplette Gleichwelle bzw. über den Relaisstandort) oder im Oberband (und somit örtlich begrenzt) erfolgt ist. Eine Rückfrage bei der Leitstelle sollte das klären (wenn z.Bsp.) die Alarmierung auch im dortigen Alarmdrucker auftaucht.

Und natürlich fehlt noch die Belehrung:-)
Auf keinen Fall darfst Du den Funkverkehr aufzeichnen. Auch nicht zum Zwecke der Störungsbeseitigung oder dessen Eingrenzung, diese Option ist nur den zuständigen/berechtigten Institutionen gestattet.

M