Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Nicht?


Aha, und wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig?
Wie würde es sich verhalten, wenn der zuständige "Arbeitgeber/Unternehmer" das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bzgl. zu tragender PSA in einem Schriftstück zusammenfasst, dieses Bekleidungsordnung nennt und es seinen "Arbeitnehmern/Beschäftigten" zur Kenntnis und Anwendung gibt?
Bonn 2000???


Zitat Zitat von Sani21 Beitrag anzeigen
Unser KV vertritt die Meinung das nicht jeder Helfer seinen Helm braucht, da sowieso nicht alle Helfer zum Einsatz kommen.
Dann sollte doch mal jemand Euren KV auf die genaue Bedeutung des Buchstabens "P" im Kürzel "PSA" hinweisen...