
Zitat von
nederrijner
Nicht?
Aha, und wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig?
Wie würde es sich verhalten, wenn der zuständige "Arbeitgeber/Unternehmer" das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bzgl. zu tragender PSA in einem Schriftstück zusammenfasst, dieses Bekleidungsordnung nennt und es seinen "Arbeitnehmern/Beschäftigten" zur Kenntnis und Anwendung gibt?